Hintergrund: Nur geringe Entlastung durch geplante Änderung

Berlin (dpa) - Die geplante Minderung der „Kalten Progression“ durch eine Korrektur der Einkommensteuer-Tarife wird sich im Geldbeutel der Bürger kaum bemerkbar machen.

Eine gewisse Entlastung gibt es bereits durch die vereinbarte Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages sowie höhere Kinderfreibeträge. Hinzu kommt nun die ab 2016 geplante Änderung des Tarifverlaufs, die dazu führt, einige Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.

Bei einer Verschiebung um 1,5 Prozent ergeben sich nach ersten Berechnungen des Berliner Steuerexperten Frank Hechtner folgende Entlastungen: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20 000 Euro hätte der Steuerzahler im Jahr ganze 17 Euro mehr in der Tasche - beziehungsweise gut 1,40 Euro im Monat. Bei 50 000 wären es 88 Euro im Jahr, bei 70 000 Euro 100 im Jahr.

Die lineare Verschiebung aller Tarifeckwerte führe dazu, dass die Entlastung bei Einkommen über 250 000 Euro im Jahr allein bei der Einkommensteuer bereits 213 Euro betrage. Eine derartig hohe Entlastung wurde in den vergangenen Jahren laut Hechtner politisch immer abgelehnt.