Hintergrund: Prozess gegen Deutsche Bank kann weitergehen
München (dpa) - Seinen letzten großen Kampf hat Leo Kirch gegen die Deutsche Bank geführt. Seit der Pleite seiner Firmengruppe im Jahr 2002 überzog er die Bank und deren ehemaligen Chef Rolf Breuer mit Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe.
Breuer hatte wenige Monate vor der Insolvenz in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt und damit aus Sicht von Kirch dafür gesorgt, dass die Banken ihm kein Geld mehr gaben. Dafür wollte er Schadenersatz.
Im bislang spektakulärsten Prozess verhandelt seit Februar das Oberlandesgericht (OLG) München über den Fall. Das Verfahren kann nach Einschätzung von Experten auch nach dem Tod Kirchs weitergehen. Denn geklagt hatte nicht Kirch persönlich, sondern sein Unternehmen KGL Pool und somit eine juristische Person. Diese kann auch durch einen Nachfolger Kirchs vertreten werden. Für den hat Kirch nach Angaben eines Vertrauten schon vor Jahren gesorgt, um den Prozess zu Ende zu führen.
Im dem Verfahren geht es um die Schadenersatzforderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind, in Höhe von rund 2 Milliarden Euro. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen, weil die KGL Pool keine Vertragsbeziehungen zur Bank unterhalten habe und damit auch keinen Schadenersatz geltend machen könne.
In dem OLG-Verfahren war Kirch im März zum ersten Mal vor Gericht mit dem früheren Deutsche-Bank-Chef Breuer zusammengetroffen. Die Zeugenbefragung Kirchs musste aber abgebrochen werden, weil er kaum sprechen konnte. Auf eine weitere Befragung Kirchs verzichteten die Richter.
Die Fortsetzung des Verfahrens war für Oktober geplant. Unter anderem wollte das Gericht dann den früheren Chef der Dresdner Bank, Bernd Fahrholz, den ehemaligen Chef der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, und den Ex-BayernLB-Vorstand Dietrich Wolf befragen. Sie sollen Auskunft darüber geben, ob es Absprachen zwischen den Banken für eine Zerschlagung des Kirchs-Konzerns gab - und ob dahinter ein Plan der Deutschen Bank gesteckt haben könnte.
Ob es bei dem Termin im Oktober bleibt, blieb unmittelbar nach dem Tod von Kirch am Donnerstag zunächst offen. Das Oberlandesgericht war nicht für eine Stellungnahme erreichbar.