Hintergrund: Rechte homosexueller Paare in Deutschland

Berlin (dpa) - Lesben und Schwulen ist in Deutschland bisher keine gleichgeschlechtliche Eheschließung erlaubt. Hierzulande gibt es seit dem 1. August 2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft - damit ist allerdings nicht die volle Gleichstellung mit der Ehe verbunden.

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Das Bundesjustizministerium schreibt im Internet über das Lebenspartnerschaftsgesetz: „Das hat eine Gleichstellung vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht und beim Erbrecht bewirkt. In einigen Bereichen werden Lebenspartner rechtlich aber immer noch wie Ledige behandelt.“

Unterschiede zur Ehe gibt es etwa beim Adoptionsrecht. Zwar dürfen Homosexuelle in einer Lebenspartnerschaft nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2013 auch Adoptivkinder des Partners adoptieren. Nach wie vor gibt es aber keine gleichen Rechte bei der gemeinsamen Adoption eines Kindes.

Ebenfalls 2013 beschloss der Bundestag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die steuerliche Gleichstellung. Das bis dahin Eheleuten vorbehaltene Ehegattensplitting gilt damit auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Lange hatte der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs männliche Homosexualität unter Strafe gestellt. Auch wenn es zwischendurch Reformen gab - endgültig strich der Gesetzgeber ihn erst 1994.