Hintergrund: Sperrklauseln in den einzelnen EU-Ländern
Karlsruhe (dpa) - In mehreren Mitgliedsländern der Europäischen Union sieht das nationale Wahlrecht Sperrklauseln bei der Wahl zum Europäischen Parlament vor. Andere Staaten kennen solche Beschränkungen dagegen nicht:
26.02.2014
, 12:00 Uhr
*) Die Klausel in Bulgarien variiert leicht von Wahl zu Wahl, da sie jeweils nach Zahl der gültigen Stimmen neu festgelegt wird.
**) In Frankreich gelten Sperrklauseln je Wahlkreis, in allen anderen Ländern landesweit.
(Quelle: wahlrecht.de)