Hintergrund: Sperrklauseln in den einzelnen EU-Ländern

Karlsruhe (dpa) - In mehreren Mitgliedsländern der Europäischen Union sieht das nationale Wahlrecht Sperrklauseln bei der Wahl zum Europäischen Parlament vor. Andere Staaten kennen solche Beschränkungen dagegen nicht:

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*) Die Klausel in Bulgarien variiert leicht von Wahl zu Wahl, da sie jeweils nach Zahl der gültigen Stimmen neu festgelegt wird.

**) In Frankreich gelten Sperrklauseln je Wahlkreis, in allen anderen Ländern landesweit.

(Quelle: wahlrecht.de)