Hintergrund: Stellungnahme der EU-Kommission
Brüssel (dpa) - Die Debatte darüber, welche Sozialleistungen Zuwanderern aus der EU in Deutschland zustehen, beschäftigt zurzeit den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er muss mehrere Fragen des Sozialgerichts Leipzig klären.
Darin geht es um eine Rumänin, die seit 2010 in Deutschland lebt und Hartz IV beantragt hat, ohne Arbeit aufgenommen zu haben. Als ihr die Leistung verweigert wurde, zog sie vor Gericht.
Die EU-Kommission hat zu dem Fall eine juristische Stellungnahme beim EuGH vorgelegt. Bei Anträgen von EU-Ausländern auf Sozialleistungen sei eine „Einzelfallentscheidung anhand der konkreten und individuellen Umstände jedes einzelnen Antragstellers“ angebracht, schreibt die Brüsseler Behörde darin unter Berufung auf ein Urteil des Gerichtshofes vom Herbst zu einem ähnlichen Fall. Damals habe der EuGH festgestellt, dass die nationalen Behörden auch „das Ausmaß der Belastung für das "gesamte" Sozialhilfesystem durch derartige Leistungen“ abschätzen müssten. Relevant könnte zum Beispiel sein, wie viele EU-Bürger die Leistung bekommen könnten.
Auch wenn Menschen „wirtschaftlich nicht aktiv“ seien, müssten die Behörden Höhe und Regelmäßigkeit der Einkünfte des Antragstellers berücksichtigen. Auch die voraussichtliche Dauer des Bezugs von Sozialleistungen sei wichtig, ebenso bereits getroffene Entscheidungen der Behörden zum Aufenthaltsrecht. Um das Aufenthaltsrecht zu erlangen, müssen Bürger ausreichende Mittel nachweisen, erklärte die Kommission in einer Pressemitteilung.