Hintergrund: Steuerhinterziehung
Berlin (dpa) - Ob Steuerschlupfloch oder Steuerflucht in eine Steueroase - kriminell wird der Steuerbürger erst dann, wenn er von seinen Einkünften jeglicher Art nicht den gesetzlichen Anteil an den Fiskus abführt, wenn er also Steuern hinterzieht.
Die deutsche Politik tut sich besonders bei Steuerhinterziehung im Ausland schwer.
Steuerhinterziehung im Inland:
Grundsätzlich prüft das Finanzamt die Steuererklärung des Steuerbürgers. Bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten kann sich letztlich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Aber auch die Finanzbehörden haben seit Einführung des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ zum 1. April 2005 bei Verdacht die Möglichkeit, Bestandsdaten zu Konto- und Depotverbindungen abzurufen (Kontoabrufverfahren). Die Finanzbehörden müssen „einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und gezielt“ ermitteln. Das heißt, sie können nicht beliebig Ermittlungen aufnehmen. Die Steuergewerkschaft DStG verlangt 10 bis 20 Prozent mehr Steuerprüfer.
Steuerhinterziehung im Ausland:
Im Grunde ist es ohne weiteres möglich, versteuerte Einkünfte auf ausländische Bankenkonten zu schaffen, wenn die Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuert werden. Am besten klappt dies, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Der Fiskus vermutet aber Schwarzgelder in Höhe mehrerer hundert Milliarden Euro im Ausland, an die er nicht ohne weiteres rankommt. Hier versucht er, Auskunftspflichten mit dem jeweiligen Partnerstaat zu vereinbaren, hat aber, wenn sich der Partner querstellt, keine Chance. Die OECD hat für diese Fälle ein Musterabkommen zur Informationspflicht erarbeitet. Steueroasen, die Informationsersuchen generell nicht nachkommen, stehen auf einer sogenannten Grauen Liste der OECD.
Zuletzt hatten die Bundesregierungen massiven Druck auf Liechtenstein und die Schweiz ausgeübt, weil sie gerade dort eine erhebliche Menge an deutschem Schwarzgeld vermuten. Liechtenstein hat eingelenkt: Anfang des Jahres ist ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland in Kraft getreten. Mit der Schweiz hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Steuerabkommen vereinbart, das wesentlich mehr Informationsaustausch vorsah als bisher. Die Opposition ließ es letztlich im Bundesrat durchfallen, weil es ihr nicht weit genug ging.
Letztlich hat schon Rot-Grün mit einer Amnestieregelung versucht, das Schwarzgeld der Steuerflüchtlinge zurückzuholen. Die Regierung rechnete sich mehrere Milliarden Euro aus. Doch die Rechnung ging schon damals nicht auf.