Hintergrund: Strauss-Kahn in sieben Punkten angeklagt
New York (dpa) - Dem ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, werden sieben Punkte zur Last gelegt.
Der schwerwiegendste ist „sexuelle Belästigung ersten Grades“. In diesem Punkt, der eine Gefängnisstrafe von 25 Jahren nach sich ziehen könnte, ist Strauss-Kahn gleich zwei Mal angeklagt. Auch für alle anderen Punkte sind Haftstrafen möglich, von drei Monaten bis zu 15 Jahren.
Laut Anklageschrift soll Strauss-Kahn am 14. Mai die Tür seiner Hotelsuite zugeschlagen haben, als ein Zimmermädchen zum Aufräumen eingetreten war. „Er griff dem Opfer ohne Einwilligung an die Brust, versuchte, die Strumpfhose herunterzuziehen und griff ihm in den Schritt. Sein Penis hatte gewaltsam zwei Mal Kontakt mit dem Mund des Opfers.“
Wegen dieses zweimaligen Kontakts wirft die Staatsanwaltschaft dem 62-Jährigen „sexuelle Belästigung ersten Grades“ vor. Hinzu kommt „versuchte Vergewaltigung ersten Grades“, dafür könnten 15 Jahre verhängt werden. „Sexueller Missbrauch“ steht ebenfalls zwei Mal in der Anklage, das wird ersten Grades mit sieben Jahren, dritten Grades mit drei Monaten Haft geahndet. Das Schließen der Tür, um die Frau am Weglaufen zu hindern, wird von der Staatsanwaltschaft zudem als Freiheitsberaubung gewertet. Dafür drohen Strauss-Kahn ein Jahr Gefängnis, ebenso wie für „unsittliches Berühren“.