Hintergrund: Tricks gegen die „größte Dummensteuer“
Berlin (dpa) - Der „Wirtschaftsweise“ Lars Feld sagte einmal: „Die Erbschaftsteuer ist die größte Dummensteuer, die wir in Deutschland haben.“
Der Top-Ökonom spielte damit auf die vielen Gestaltungsmöglichkeiten an, um die Erbschaftsteuer zu umgehen - vor allem bei der Übertragung großer Vermögen. Etwa über stufenweise Schenkungen zu Lebzeiten über viel Jahre hinweg oder Stiftungen.
Die großzügigen Steuerrabatte und Verschonungsregeln für Firmenerben beim Erhalt von Arbeitsplätzen luden zum Missbrauch geradezu ein. Denn seit 2009 gilt: Wer eine Firma erbt, zahlt keine oder kaum Erbschaftsteuer, wenn er den Betrieb übernimmt und die Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum erhält.
Ein Umgehungstatbestand ist die Einbeziehung von Verwaltungsvermögen ins Betriebsvermögen. Hier werden also Vermögenswerte eingebracht, die nicht betriebsrelevant sind und sonst sehr viel höher besteuert würden. Das teure Gemälde etwa, das mal eben aus der Privatvilla ab- und im Betriebsbüro wieder aufgehängt wird.
Problematisch sind die Vergünstigungen für die vielen Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern. Sie stellen etwa 90 Prozent der Firmen. Für viele ist die zentrale Bedingung der Begünstigung, die Lohnsummenregel, nicht anwendbar. Die Begründung des Privilegs - der Erhalt von Jobs - wird zumeist nicht überprüft. Scheineinlagen oder Scheinfirmen sind Tür und Tor geöffnet. Firmen werden aufgespalten, um unter der 20-Personen-Grenze zu bleiben
Ein anderes beliebtes Schlupfloch wurde bereits geschlossen: Das waren Modelle, bei denen privates Finanzvermögen in ein eigens gegründetes Unternehmen eingebracht wird, um Abgaben an den Fiskus zu umgehen („Cash GmbH“). Die Privilegien für Betriebsvermögen konnten so auch für Geldvermögen ausgenutzt werden.