Hintergrund: Überhang- und Ausgleichsmandate
Berlin (dpa) - Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen der Wähler mehr Mandate direkt gewinnt, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen prozentual zustehen.
Diese zusätzlichen Sitze sind derzeit im Wahlrecht von 14 der 16 Bundesländer verankert, darunter auch in Niedersachsen. Im Bundestag werden die zusätzlichen Sitze bisher nicht ausgeglichen.
Gewinnt zum Beispiel eine Partei in einem Bundesland mit der Erststimme 45 Wahlkreise, ziehen alle erfolgreichen Direktkandidaten ins Parlament ein. Falls die Partei jedoch ein schlechteres Ergebnis bei den Zweitstimmen bekommt, stünden ihr eigentlich vielleicht nur 40 Parlamentssitze in diesem Bundesland zu. Diese Partei bekommt dennoch fünf Überhangmandate zugeschlagen.
Gleichzeitig bekommen andere Parteien im Landtag Sitze zum Ausgleich, damit die Zusammensetzung des Landtags wieder dem Zweitstimmen-Verhältnis entspricht. Auf diese Weise hat sich 2008 die Abgeordnetenzahl in Niedersachsen um 17 Überhang- und Ausgleichsmandate erhöht.