Hintergrund: UN-Resolution zum Schutz der Menschenrechte

Berlin (dpa) - Bei schweren Verstößen gegen Menschenrechte in einem Staat erlaubt das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to protect) der internationalen Staatengemeinschaft ein Eingreifen.

Die entsprechende Resolution 1674 des UN-Sicherheitsrates von 2006 stellt damit den Schutz des humanitären Völkerrechts über das Recht einzelner Staaten auf Nichteinmischung.

Das Konzept hebt die Verpflichtung jedes Landes hervor, seine Bewohner vor Völkermord, ethnischen Säuberungen oder Kriegsverbrechen zu schützen. Der UN-Menschenrechtsrat überprüft, ob die Staaten ihrer Verantwortung nachkommen und dabei mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Zeigt sich die Staatsführung als zu schwach oder unwillig, liegt es in der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen. Sie kann dies etwa durch Beratung und Vermittlung oder den Einsatz von UN-Friedenseinsätzen tun.

Können Verbrechen gegen die Menschlichkeit so nicht verhindert werden, ist die internationale Gemeinschaft zum direkten Eingreifen aufgefordert. Bleiben diplomatische Sanktionen als Druckmittel wirkungslos, kann der UN-Sicherheitsrat auch ein militärisches Eingreifen zum Schutz der Menschenrechte beschließen.

Auch wenn von dem Staat eine unmittelbare militärische Bedrohung für andere Länder ausgeht, hat der Sicherheitsrat nach der UN-Charta das Recht, gegen den „Aggressor“ präventiv militärisch vorzugehen. Unterschieden wird dabei zwischen Zwangsmaßnahmen unter UN-Kommando und Militäraktionen, zu denen der Sicherheitsrat andere Länder ermächtigt.

Einzelnen Staaten erlaubt Artikel 51 der UN-Charta allerdings erst „im Falle eines bewaffneten Angriffs“ von außen den Einsatz militärischer Gewalt. Einige Völkerrechtler halten es für unzumutbar, dass zunächst schwerste Zerstörungen durch den Angriff des Aggressors hingenommen werden müssen.

Als klassisches Beispiel für völkerrechtlich umstrittene Präventivkriege gilt der Sechs-Tage-Krieg Israels 1967, nachdem zum „Heiligen Krieg“ der Muslime gegen den Staat der Juden aufgerufen worden war. 2003 rechtfertigten die USA den Angriff ohne UN-Mandat auf den Irak als Präventivkrieg mit der - falschen - Behauptung, der Irak habe den Weltfrieden bedrohende Massenvernichtungswaffen.