Hintergrund: Vage Empfehlungen in Deutschland

Berlin (dpa) - In Deutschland macht das Aktienrecht börsennotierten Unternehmen eher vage Vorschriften bei den Vorstandsgehältern. Die Gesamtbezüge müssten zum Beispiel „in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds“ und zur Lage des Unternehmens stehen, heißt es.

Etwas umfassender sind die Vorschläge der Regierungskommission zur guten Unternehmensführung im sogenannten „Corporate Governance Kodex“. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, öffentlich zu machen, ob sie diesen Empfehlungen gefolgt sind oder nicht.

Kriterium für die Gehälter sollte demnach auch „die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt“, sein. Falls ein Manager vorzeitig geht, sollen Abfindungszahlungen auf maximal zwei Jahresvergütungen beschränkt werden.

Dieser Kodex soll nun aber verschärft werden, bis hin zur Empfehlung einer Deckelung der Gehälter. Die Höchstgrenzen müsste dann der jeweilige Aufsichtsrat festlegen. Dazu gibt es Änderungsvorschläge, zu denen jeder Bürger per E-Mail an den Vorsitzenden der Regierungskommission, Commerzbank-Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller, bis zum 15. März Stellung nehmen kann.

Festgelegt werden die Vorstandsgehälter in Deutschland vom Aufsichtsrat. Die Aktionäre können laut einer Gesetzesänderung 2009 über das Vergütungssystem auf der Hauptversammlung abstimmen, der Beschluss begründet aber „weder Rechte noch Pflichten“.

Seit einigen Jahren veröffentlichen große börsennotierte Konzerne gemäß den Empfehlungen des Kodex' die Gehälter des Top-Managements im Geschäftsbericht, früher war dies nicht üblich. Seither wird über die Millionengehälter der Dax-Vorstände auch lebhaft diskutiert. Die Hauptversammlung kann mit einer Dreiviertelmehrheit die Veröffentlichung verhindern.