Hintergrund: Verpflichtungsermächtigungen, Zahlungsermächtigungen
Brüssel (dpa) - Im Streit um die EU-Finanzplanung wird zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen unterschieden. Der Unterschied zwischen beiden ist ein erhebliches finanzielles und politisches Problem.
Mit den Verpflichtungsermächtigungen wird der EU-Kommission erlaubt, für kommende Jahre Zahlungen zu versprechen - viele EU-Projekte werden lange geplant oder ziehen sich über mehrere Jahre hin. Zahlungsermächtigungen gelten hingegen immer nur für tatsächliche Zahlungen im laufenden Haushaltsjahr. Die Verpflichtungsermächtigungen sind immer höher als die Zahlungsermächtigungen, weil ein Teil der geplanten Vorhaben nicht verwirklicht wird.
Wenn der Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen zu groß wird, können Zahlungen nicht geleistet werden, zu denen sich die EU vor Jahren verpflichtet hat.
Für den jetzt ablaufenden Zeitraum der Finanzplanung 2007 bis 2013 sind bereits 213 Milliarden Euro alte Verpflichtungen aufgelaufen. Im EU-Jargon heißt dies RAL („Reste à liquider“). Von diesem Betrag ist ein Teil von etwa 100 Milliarden Euro noch nicht finanziert.
Alleine im laufenden Haushalt für das Jahr 2013 sind Zahlungsermächtigungen von 132,8 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet nach Angaben von EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, dass in diesem Jahr für alte Forderungen in Höhe von 16 Milliarden Euro kein Geld vorhanden ist. Die EU darf aber keine Schulden machen: Laut EU-Vertrag müssen die Mitgliedsstaaten für die nötigen Haushaltsmittel sorgen.