Hintergrund: Wie der Bundesrat auch nach der Wahl mitregiert
Berlin (dpa) - Die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer zeigte vor der Wahl noch einmal ihre Muskeln: Ohne Bundesrat keine großen Reformen. Das gilt auch für viele Wahlversprechen in den Parteiprogrammen: Sollen sie umgesetzt werden, wird die Länderkammer gebraucht.
Kein Prostitutionsgesetz, keine Kontrolle der Managergehälter, kein Präventionsgesetz, kein Bildungssparen: Vier Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Regierungskoalition ließen die von SPD und Grün regierten Bundeslander im Bundesrat am Freitag als „unzureichend“ scheitern. Der politische Fingerzeig der rot-grünen Mehrheit in der Länderkammer war überdeutlich: Gleich, welche Parteien nach der Wahl am Sonntag die neue Bundesregierung stellen werden - im Bundesrat wird man bei wichtigen Reformvorhaben auch künftig ein mächtiges Wörtchen mitzusprechen wissen. Und die rot-grüne Mehrheit scheint dort bis in das Jahr 2016 hinein gesichert.
Wann ist die Zustimmung des Bundesrates unverzichtbar?
Nach der Verfassung müssen sich Bundestag und Bundesrat bei allen „Zustimmungsgesetzen“ einig sein. Das gilt für alle Änderungen des Grundgesetzes (hier ist sogar in beiden Kammern jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich) sowie für alle Gesetze, die Auswirkungen auf die Finanzen der Länder haben (unter anderem Lohn- und Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer). Hinzu kommen Gesetze, die in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingreifen.
Welche Vorhaben aus den Wahlprogrammen sind konkret betroffen?
Zum Beispiel der von Union und FDP geforderte Abbau der „kalten Progression“ (Aufzehren von Lohnerhöhungen durch den Sprung in einen höheren Steuertarif). Dazu zählen aber auch zentrale Vorhaben der Energiewende wie Netzausbau und Endlagersuche für Atommüll - bis hin zur Besserstellung der Mütter bei der Rente. Auch eine Änderung des Grundgesetzes zur Lockerung des Kooperationsverbotes und weitere Hilfen des Bundes für Hochschulen und Ganztagsschulausbau sind ohne Zustimmung des Bundesrates nicht möglich. Ebenso keine Bafög-Reform, da die Länder zu 35 Prozent an den Kosten beteiligt sind.
Was ist mit anderen Gesetzen?
Wie bei den „Zustimmungsgesetzen“ hat der Bundesrat auch bei „Einspruchsgesetzen“ ein Mitwirkungsrecht. Hier kann er über den gemeinsamen Vermittlungsausschuss vom Bundestag Änderungen verlangen. Er kann aber auch einfach Einspruch einlegen. Dieser kann dann im Bundestag nur mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder (Kanzlermehrheit) zurückgewiesen werden.
Wie steht es um den Vorwurf der Blockadepolitik?
Das Verfassungsorgan Bundesrat ist nicht nur von SPD und Grünen, sondern auch von Union und FDP häufig als politisches Korrektiv genutzt worden. So musste zum Beispiel in der Endphase der Ära von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) Rot und Grün bei zahlreichen Gesetzen jedes Mal die Kanzlermehrheit aufbieten, um Einsprüche des Bundesrates zurückzuweisen. In der Endphase der Ära von Kanzler Helmut Kohl (CDU) stoppte die SPD-Mehrheit in der Länderkammer ein neues Steuerkonzept von Union und FDP.
Wäre bei Schwarz-Rot die Abstimmung mit dem Bundesrat leichter?
Außer in Hamburg - und demnächst in Bayern - regieren in allen Bundesländern Koalitionen. Fast alle Koalitionsverträge sehen vor, dass sich die Länder im Bundesrat bei den Abstimmungen enthalten, bei denen innerhalb der Koalition zuvor kein Einvernehmen erzielt wurde. Gleichwohl: Da die Länder-Regierungschefs von Union und SPD bei einer großen Koalition in die jeweilige politische Willensbildung ihrer Parteivorstände eingebunden sind, wäre natürlich das Regieren im Bund deutlich leichter. Scherzhaft heißt es zudem: Bei einer großen Koalition von Union und SPD wären selbst auch die Grünen irgendwie am Katzentisch des neuen Bundeskabinetts mitvertreten.