Hintergrund: Zweites Athen-Hilfspaket noch nicht durch

Berlin (dpa) - Das neue Rettungspaket für Griechenland ist geschnürt. Aber auch nach der Vereinbarung der Euro-Finanzminister über weitere Milliardenhilfen gibt es noch Risiken:

- ZEITPLAN: Eine endgültige Entscheidung der Euro-Partner und des IWF ist Anfang/Mitte März zu erwarten. Dann soll feststehen, wie das Angebot zum Schuldenerlass von den Privatgläubigern angenommen wird und ob Athen verlangte Auflagen erfüllt hat. Voraussichtlich in der zweiten Märzwoche steht auch fest, wie stark sich der Internationale Währungsfonds (IWF) beteiligt. Offen ist, wann und wie nationale Parlamente der Euro-Länder entscheiden. Der Bundestag berät am 27. Februar. Athen benötigt bis zum 20. März 14,5 Milliarden Euro, um Schulden zu begleichen und den Staatsbankrott so abzuwenden.

- SCHULDENSCHNITT: Griechenland kann nun privaten Gläubigern wie Banken, Versicherern oder Fonds ein Angebot unterbreiten - zum freiwilligen Forderungsverzicht und Umtausch alter Hellas-Staatsanleihen in neue, länger laufende Schuldtitel mit geringerer Verzinsung. Der Umtausch könnte sich etwa zwei Wochen hinziehen. Erst dann steht fest, wie viele Privatgläubiger mitmachen. Fällt die Beteiligung am Schuldenschnitt zu niedrig aus, müsste die griechische Regierung den Verzicht für alle Gläubiger erzwingen. Für den Zwangsumtausch würden nachträglich die Konditionen verändert und rückwirkend Umschuldungsklauseln (CACs) eingeführt.

- RATINGAGENTUREN: Mit der rückwirkenden Einführung dieser Klauseln könnte Griechenland einen von der Gläubigermehrheit akzeptierten Schuldenschnitt für alle Geldgeber verpflichtend machen. Die Rating-Agentur Standard & Poor's hat aber schon angekündigt, einen solchen Schritt als teilweisen Ausfall („Selective Default“/„SD“) zu werten. Das wiederum führt dazu, dass Kreditausfallversicherungen fällig werden, was die Lage in der Euro-Zone verschärfen dürfte.

- HEDGEFONDS: Für Hedgefonds wäre eine Staatspleite lukrativer. Dann würden Kreditausfallversicherungen, mit denen sich die Fonds eingedeckt haben, fällig. Der Nominalwert griechischer Anleihen würden dann ersetzt. Aus Sicht der Fonds wäre ein erzwungener Schuldenschnitt eine Art Enteignung und damit ein Verstoß gegen die Grundrechte. Daher wurde zuletzt sogar über eine Klage der Fonds vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spekuliert.

- IWF-ANTEIL: Die Höhe der IWF-Beteiligung am zweiten Hilfspaket ist noch offen. Am ersten Rettungspaket von 110 Milliarden Euro hatte sich der Fonds zu einem Drittel beteiligt. Klar ist wohl, dass der IWF nicht die Privatsektorbeteiligung mitfinanziert. Das betrifft die 30 Milliarden der insgesamt 130 Milliarden Euro, mit denen der Anleiheumtausch schmackhaft gemacht werden soll. In Brüssel hofft man, dass sich der IWF an den restlichen 100 Milliarden wieder zu einem Drittel beteiligt. Dies hängt auch davon ab, ob der Euro-Rettungsschirm aufgestockt wird, wie es IWF und Europäische Zentralbank fordern.

- UMSETZUNG: Anfang März prüft die Euro-Gruppe, ob Athen unerledigte Aufgaben aus dem ersten Rettungspaket abgearbeitet hat. Offen ist, welche Regierung nach Neuwahlen in Athen das Sagen hat. Zusagen, das Spar- und Reformprogramm auch nach Wahlen umzusetzen, liegen nur von den Sozialisten (Pasok) und den Konservativen (Nea Dimokratia) vor. Andere Parteien könnten künftig aber Teil der Regierung sein.