Insolvenzeröffnung - was bedeutet das?
Berlin (dpa) - Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens wie im Fall der Drogeriekette Schlecker führt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ziel dabei ist, die Forderungen der Gläubiger soweit wie möglich zu befriedigen.
Das kann geschehen, indem das verbliebene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös dann verteilt wird. Das heißt, das pleitegegangene Unternehmen wird abgewickelt. Das ist bei Schlecker aber nicht der Fall, vielmehr greift hier die Alternative. Von der Insolvenzverwaltung wurde vereinbart, das Unternehmen zu restrukturieren und zu sanieren.
Zunächst musste Schlecker aber einen Insolvenzantrag stellen. Das war am 23. Januar. Das Gericht hat während der vergangenen Wochen geprüft, ob für eine Eröffnung des Verfahrens überhaupt genügend Masse, das heißt verwertbares Vermögen des Unternehmens, vorhanden ist. Andernfalls würde der Antrag „mangels Masse“ abgelehnt, ein Verfahren erst gar nicht eröffnet. Dann müssen sich die Gläubiger selbst darum kümmern, dass ihre Forderungen erfüllt werden. Das Gericht hat drei Monate Zeit, über die Eröffnung eines Verfahrens zu entscheiden. Die Beschäftigten erhalten im Rahmen des Insolvenzverfahrens jeweils drei volle Monate Insolvenzgeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Der Zeitraum zählte im Fall Schlecker schon von Januar an.
Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beruft das Gericht in der Regel einen Insolvenzverwalter, üblicherweise wird es der vorläufige Insolvenzverwalter - der bereits bei der Antragstellung ernannt wurde. Er sichtet das vorhandene Vermögen, prüft die Bücher sowie die gegen den Schuldner bestehenden Forderungen und hat praktisch das Sagen im Haus.
In Abstimmung mit den Gläubigern kümmert sich der Verwalter um ein mögliches Sanierungskonzept und sucht nach potenziellen Käufern, um das Unternehmen wenigstens teilweise zu retten. Mit den möglichen Erlösen aus dem Verkauf von Teilen des Unternehmens werden die Forderungen der Gläubiger dann anteilig beglichen. In der Regel sehen diese aber weniger als zehn Prozent ihres Geldes wieder.