Hintergrund Klage von Nachbarstaaten gegen die Maut? Was bedeutet das?
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Üblicherweise leitet die EU-Kommission als „Hüterin der Verträge“ Klagen wegen der Verletzung von EU-Recht gegen EU-Staaten ein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit für einzelne Staaten, sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt.
Eine solche Klage hat nicht automatisch aufschiebende Wirkung. Allerdings können die Kläger separat eine einstweilige Anordnung beantragen - in diesem Fall darüber, dass die Maut vorerst nicht angewendet werden dürfte. Darüber würden die Luxemburger Richter in einem beschleunigten Verfahren entscheiden.
Klagen von europäischen Staaten gegeneinander sind sehr selten. In der Geschichte der europäischen Integration kam es erst gut eine Handvoll Mal dazu. 2012 mussten die Luxemburger Richter etwa darüber befinden, ob die Slowakei dem ungarischen Präsidenten zu Recht die Einreise verweigert hatte.
Wie lange eine Maut-Klage von Nachbarländern vor dem EuGH dauern würde ist unklar. Die durchschnittliche Prozessdauer - von mündlichen Anhörungen bis zum Urteil - liegt bei rund 18 Monaten.
Das höchste EU-Gericht würde letztlich dann darüber befinden, ob die Maut-Regelungen im Einklang mit europäischem Recht stehen. In letzter Konsequenz könnte Deutschland verpflichtet werden, die Gesetze noch einmal zu ändern.