Videokamera in U-Haft verboten Kriminologe: Unterbringung war „blauäugig“
Bochum (dpa) - Nach Ansicht des Kriminologen und Polizeiwissenschaftlers Thomas Feltes haben die Sicherheitsbehörden in Sachsen bei der Unterbringung des Terrorverdächtigen Dschaber al-B. „blauäugig“ gehandelt.
„Jemand, der offenbar im Auftrag des IS schwere Straftaten geplant hat, setzt auch alles daran, um sich dem weiteren Verfahren nicht stellen und aussagen zu müssen“, sagte der Wissenschaftler der Universität Bochum der Deutschen Presse-Agentur.
Die Selbsttötung sei vorhersehbar gewesen. Der Häftling hätte rund um die Uhr überwacht werden müssen - in diesem Fall auch mit zusätzlich angefordertem Personal, sagte Feltes. „Vielleicht wäre es auch möglich gewesen, dass der Generalbundesanwalt ihn direkt zu sich nach Karlsruhe hätte bringen lassen.“
Grundsätzlich sei die Überwachung in Gefängnissen im jeweiligen Vollzugsgesetz der Länder und in der Verordnung für Untersuchungshaft festgehalten. Diese Regelungen fielen jedoch in jedem Bundesland völlig unterschiedlich aus. „In Sachsen zum Beispiel ist eine Videoüberwachung in der U-Haft verboten, die Überwachungszeiten sind nicht geregelt. Das ist Sache der JVA.“