Chronologie Terrovrverdächtiger im Gefängnis - von der Einlieferung bis zum Suizid
Dresden (dpa) - Sachsens Justiz hat erklärt, wie es zum Suizid des terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr im Gefängnis kam. Demnach war der Ablauf so:
MONTAG, 15.35 Uhr: Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei bringt Al-Bakr in die Justizvollzugsanstalt Leipzig. Ein umfassendes Aufnahmegespräch ist nicht möglich, weil Al-Bakr kaum Deutsch spricht. Er verweigert die Nahrungsaufnahme.
Weil der 22-Jährige als gefährlich gilt und die Ermittlungsrichterin auf die Gefahr der Selbsttötung hinwies, kommt er in eine spärlich eingerichtete Einzelzelle mit zusätzlichem Innengitter und wird alle 15 Minuten kontrolliert. Wärter öffnen dazu die Zellentür und schalten das Licht ein.
DIENSTAG:
9.45 Uhr: Ärztliche Aufnahme durch den Anstaltsarzt.
10.00 Uhr: Gespräch mit Pflichtverteidiger Alexander Hübner, mit Unterstützung eines Dolmetschers.
Anschließend: Ausführliches Gespräch einer Psychologin mit Hilfe eines Dolmetschers mit Al-Bakr. Sie sieht keine akute Selbstmordgefahr, hat aber keine Erfahrung mit Terroristen.
14.00 Uhr: Eine Teamsitzung mit Mitarbeitern der JVA-Abteilung bestätigt die Einschätzung. Al-Bakr wird deshalb - dem Vorschlag der Psychologin folgend - nur noch alle 30 Minuten kontrolliert.
17.50 Uhr: Al-Bakr meldet eine heruntergefallene Deckenlampe in seiner Zelle. Die Bediensteten gehen von Vandalismus aus, schalten den Strom in der Zelle ab. Zur Kontrolle kommen die Wärter nun mit Taschenlampe.
MITTWOCH:
10.00 Uhr: Während Al-Bakr duscht, wird die Zelle kontrolliert. Nun wird festgestellt, dass auch eine Steckdose manipuliert ist.
Nachmittags: Die Elektrik wird repariert. Al-Bakr erhält vorübergehend eine andere Zelle.
16.00 Uhr: Der Syrer kommt in seine Zelle zurück.
19.30 Uhr: Reguläre Kontrolle, Al-Bakr sitzt auf seinem Bett.
19.45 Uhr: Eine Justizvollzugsanwärterin kontrolliert ausnahmsweise schon nach 15 Minuten - aus Interesse oder „Dienstbeflissenheit“, wie es heißt. Sie findet Al-Bakr stranguliert mit seinem T-Shirt am Innengitter der Zelle und löst Alarm aus. Reanimationsversuche bleiben erfolglos. Ein Gerichtsmediziner schließt ein Fremdverschulden weitgehend aus.