JVA sah Gefahr als nicht akut Haftrichterin hatte auf Suizidgefahr hingewiesen

Dresden (dpa) - Der terrorverdächtige Dschaber al-Bakr wurde von der Haftrichterin vor seiner Überstellung in die Untersuchungshaft als suizidgefährdet eingestuft. Das sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig, Rolf Jacob, in einer Pressekonferenz.

Dabei habe sich die Amtsrichterin in Dresden auch auf einen vom Beschuldigten bereits bei der Verkündung des Haftbefehls angekündigten Hungerstreik berufen. In der JVA sei nach einem Gespräch mit einer Psychologin die Gefahr aber als nicht akut eingestuft worden.

Dennoch sei der 22-Jährige zunächst alle 15 Minuten in seiner Zelle kontrolliert worden, sagte Jacob. Der Rhythmus sei dann später auf 30 Minuten erhöht und beibehalten worden, obwohl der Terrorverdächtige eine Deckenlampe in seiner Zelle herab- und eine Steckdose aus der Wand gerissen hatte. Auch unter diesen Aspekten habe man keine akuten Selbsttötungsabsichten erkennen können, sagte Jacob. Vielmehr seien die Vorfälle als „Vandalismus“ betrachtet worden.

Al-Bakr war am Mittwochabend mit dem T-Shirt seiner Anstaltskleidung erhängt an einem Gitter in seiner Zelle entdeckt worden - bei einer vorgezogenen Kontrolle bereits 15 Minuten nach der vorangegangenen. Am Donnerstagvormittag wurde seine Leiche in der Rechtsmedizin in Leipzig obduziert. Ergebnisse standen noch aus. In einer ersten Bewertung nach dem Fund habe ein Gerichtsmediziner Fremdverschulden „weitestgehend ausgeschlossen“, sagte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).