Hintergrund Lebenspartnerschaften und die Rechte homosexueller Paare
Berlin (dpa) - Homosexuelle Paare in Deutschland können ihre Lebenspartnerschaft seit 2001 offiziell eintragen lassen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat eine Gleichstellung in vielen Bereichen bewirkt - bei Unterhaltspflicht, im Erbrecht oder beim Ehegattensplitting zum Beispiel. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt.
Anders als in Dänemark oder den Niederlanden gibt es im Vergleich zur heterosexuellen Ehe aber noch immer noch Benachteiligungen, vor allem beim Adoptionsrecht. Nach einer Entscheidung der Bundesverfassungsrichter von 2013 dürfen Homosexuelle in einer Lebenspartnerschaft zwar auch Adoptivkinder des Partners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist jedoch nach wie vor nicht möglich.
Zu den Vorreitern der sogenannten Ehe für alle zählen die Niederlande. Im Rathaus von Amsterdam wurden 2001 die weltweit ersten homosexuellen Ehen standesamtlich geschlossen. Seit 1998 konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft bereits bei den Standesämtern registrieren lassen.
Dänemark ließ 1989 als erster Staat der Welt eine registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare zu. Seit 2009 haben homosexuelle Dänen dasselbe Recht auf Adoption von Kindern wie heterosexuelle. Seit Sommer 2012 ist die Ehe erlaubt.