Pro und Kontra Muss Merkel Erdogan die Stirn bieten?

Berlin (dpa) - Was darf sich eine Bundesregierung an Beschimpfungen gefallen lassen? Die Verbalattacken von Präsident Recep Tayyip Erdogan werden auch zweieinhalb Wochen nach Beginn des Streits um das Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker in Deutschland immer heftiger.

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Die jüngste Eskalationsstufe ist ein Nazi-Vorwurf an Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich. „Du wendest auch gerade Nazi-Methoden an. Bei wem? Bei meinen türkischen Geschwistern in Deutschland, bei meinen Minister- Geschwistern, bei meinen Abgeordneten-Geschwistern, die dorthin reisen“, sagte Erdogan am Sonntag.

Kanzlerin Merkel verbat sich am Montag diesen Vorwurf und drohte indirekt mit einem Einreiseverbot für türkische Politiker. „Wir werden nicht zulassen, dass der Zweck die Mittel immer wieder heiligt und jedes Tabu fällt“, sagte sie. Die Kanzlerin zog aber immer noch keine konkreten Konsequenzen.

Müsste sie sich stärker wehren?

PRO:

Deutschland und damit die Bundesregierung darf sich nicht alles gefallen lassen. Kanzleramtschef Peter Altmaier drückt es so aus: „Die Türkei legt immer großen Wert darauf, dass die Ehre ihres Landes nicht verletzt wird. Auch Deutschland hat eine Ehre!“

Nazi-Vergleiche werden in Deutschland als inakzeptable Form der Kritik oder sogar als Beleidigung empfunden. Sie können sogar gegen deutsches Recht verstoßen. Nach Paragraf 90a macht sich strafbar, wer Deutschland oder seine Verfassung „beschimpft oder böswillig verächtlich macht“. Ihm drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Wenn Erdogan seine Nazi-Vorwürfe auf deutschem Boden wiederholen würde, hätte er zwar keine Strafe zu fürchten - als Staatsoberhaupt genießt er Immunität. Als Straftat könnten solche Äußerungen trotzdem gewertet werden. Und die Bundesregierung hat es zur Bedingung für Wahlkampfauftritte türkischer Politiker gemacht, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.

In dem Streit geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung. Sie hat rote Linien gezogen, die von der Türkei ignoriert werden. „Es gibt Grenzen, die man nicht überschreiten darf“, hatte Außenminister Sigmar Gabriel Anfang vergangener Woche nach einem Treffen mit seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt Cavusoglu gesagt. Er meinte die Nazi-Vergleiche. Die Wirkung der Ansage war gleich null. Konsequenzen gibt es nicht.

Und warum sollte man die türkische Seite schonen, wenn sie im Fall des inhaftierten deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel Zusagen nicht einhält? Die nach Angaben der Bundesregierung versprochene Betreuung des Häftlings durch die deutsche Botschaft wurde bis heute nicht gewährt.

KONTRA:

Die Bundesregierung will sich nicht in einen „Wettbewerb der Provokationen“ mit Erdogan begeben. Das würde ihm nur in seinem Werbefeldzug für die Verfassungsreform nutzen, die ihm deutlich mehr Macht geben würde.

Die Regierung befürchtet, dass die diplomatischen Beziehungen nachhaltig beschädigt werden könnten, wenn man die Eskalationsspirale mit antreibt. Das könnte dann auch für die Zeit nach dem Referendum über die umstrittene Verfassungsreform am 16. April schwerwiegende Folgen haben.

Außerdem fordert die Regierung selbst von der Türkei immer wieder vehement Meinungsfreiheit ein und will deswegen nicht in den Verdacht geraten, diese Freiheit in Deutschland in irgendeiner Weise zu beschränken.

Sanktionen hält die Regierung für den falschen Weg und setzt weiter auf Gespräche. Neben einem Einreiseverbot könnte sie beispielsweise Wirtschaftshilfen dauerhaft blockieren oder eine Ausweitung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei verhindern. Letzteres würde aber beiden Seiten schaden.

Auch andere Kooperationsprojekte will die Bundesregierung nicht gefährden: Neben dem Abkommen, dass die Einreise von Flüchtlingen aus der Türkei nach Griechenland verhindern soll, gehört dazu der gemeinsame Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS).