Nato: Cyberangriff könnte gemeinsame Verteidigung auslösen
Potsdam (dpa) - Aus Sicht der Nato kann ein digitaler Angriff den Bündnisfall mit einer gemeinsamen Verteidigung auslösen.
„Ein Cyberangriff in einer bestimmten Größenordnung ist gleichzusetzen mit einem bewaffneten Angriff“, sagte der stellvertretende Nato-Generalsekretär Jamie Shea in Potsdam. „Der Nato-Verteidigungsmechanismus Artikel 5 gilt für einen Cyberangriff“, sagte Shea auf der Sicherheitskonferenz des Hasso-Plattner-Instituts. Ähnlich hatten sich Nato-Vertreter bereits auf der Computermesse Cebit im Frühjahr geäußert.
Allerdings beschrieb Shea nicht genau, wie schwerwiegend ein digitaler Angriff sein müsse, um das Militärbündnis auf den Plan zu rufen. „Wir haben keine genaue Schwelle“, sagte er. Die Angriffe müssten ein großes Maß an Zerstörung oder wirtschaftlichen Schaden auslösen. Aktuell hat der Bundestag in Berlin mit einer schwerwiegenden Cyberattacke zu kämpfen. Medienberichten zufolge dauert der Angriff an.
Der Nordatlantikpakt regelt mit Artikel 5, dass ein Angriff auf einzelne Mitglieder den kollektiven Verteidigungsfall auslöst, auch mit Waffengewalt. Shea betonte, dass auf digitale Angriffe nicht nur auf digitalem Wege reagiert werden müsse. Bisher gab es den Nato-Bündnisfall erst einmal: nach den Anschlägen vom 11. September.