„Nein heißt Nein“ - Die Silvesternacht, Gina-Lisa und der Bundestag
Berlin (dpa) - „Nein heißt Nein“ soll künftig im Sexualstrafrecht in Deutschland gelten. Was als Diskussion über eine eher vorsichtige Verschärfung rund um den Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches begann, ist zum gesellschaftspolitischen Grundsatzstreit über das Verhältnis von Frauen und Männern geworden.
Die Silvester-Grapschereien und der Fall Gina-Lisa haben das Klima aufgeheizt. Der Bundestag wird einen deutlich strengeren Gesetzentwurf verabschieden.
Was bezweckt die Reform?
Sexuelle Gewalt soll leichter geahndet werden können. Der inzwischen von allen Fraktionen des Bundestages begrüßte Grundsatz „Nein heißt Nein“ bedeutet, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Demnächst soll ausreichen, wenn sich der Täter (meist ein Mann) über den „erkennbaren Willen“ des Opfers (meist eine Frau) hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Neu hinzu kommt der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus. In diesem Zusammenhang wird das neue Gesetz auch Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz haben, weil eine Verurteilung schneller zur Ausweisung führen kann.
Seit wann wird um die Gesetzesverschärfung gerungen?
Schon lange - mit stark zunehmender Intensität. Die Kontroverse über ein strenges Sexualstrafrecht spalte weniger Parteien als weibliche und männliche Politiker, stellte die Schweriner Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) schon vor einiger Zeit fest. Als Chefin der Justizministerkonferenz warf sie ihrem Ressortkollegen im Bund, Heiko Maas (SPD), vor, seine Strafandrohung für Sexualdelikte bleibe hinter Maßgaben internationaler Regelungen zurück. Daraufhin bewegte sich Maas im vorigen Jahr auf weitere Verschärfungen zu, verwies aber - wie auch andere Juristen - auf das Problem der Beweisbarkeit.
Was bewirkte die Silvesternacht 2015/16?
Sie hat die Diskussion stark emotionalisiert. In Köln und anderen deutschen Städten hatten junge Männer - laut Zeugen vorwiegend aus dem arabisch-nordafrikanischen Raum - massenhaft Frauen belästigt, betatscht und beraubt. Als Konsequenz sind jetzt auch aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus der Gruppe als Straftatbestände festgeschrieben - ein „neues und gewichtiges Phänomen“, das bislang strafrechtlich nicht voll erfasst sei.
Wie ging es dieses Jahr dann weiter?
Das Bundesjustizministerium legte dem Kabinett im März - also mehrere Wochen nach Köln - einen Gesetzentwurf vor. Vielen Fachleuten, Politikern und auch dem Bundesrat gingen diese Pläne noch nicht weit genug, weil unter anderem das Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht klar festgeschrieben sei. Die schwarz-rote Koalition einigte sich auf verschiedene Nachbesserungen am Maas-Entwurf, über den der Bundestag am Donnerstag nun in zweiter und dritter Lesung abstimmt.
Gibt es keinen Dissens zwischen Union und SPD?
Die Fachpolitiker der großen Koalition sind sich über die Inhalte des Gesetzentwurfs in seiner letzten Fassung einig. So sprach die Rechtsexpertin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, von einem „Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen“. Zu so viel Einigkeit beim „Nein-heißt-Nein“-Prinzip gratulierten sogar die oppositionellen Grünen: Es sei zu begrüßen, „dass die Frauen aus SPD und Union diese Idee übernommen“ und den SPD-Justizminister Maas „überstimmt“ hätten, sagte die Rechtsausschuss-Vorsitzende Renate Künast der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Welche Rolle spielt Gina-Lisa in dieser Debatte?
Im Streit um das Model Gina-Lisa Lohfink und die juristischen Folgen einer Partynacht vor vier Jahren geht es unter anderem darum, was eine Vergewaltigung ist und was nicht. Mit der 29-Jährigen hat die ohnehin hitzige Diskussion ein Gesicht - andere sagen indes: Das Beispiel passt nicht. Auch hier, meinen Frauenrechtlerinnen, habe zu gelten: Eine Frau muss nicht schreien oder sich körperlich wehren, sexuelle Handlungen gegen ihren Willen sind trotzdem Unrecht. Einen nicht unumstrittenen eigenen Akzent setzte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD), als sie Lohfinks noch ungeklärten Fall forsch in die juristische Debatte über das Sexualstrafrecht einsortierte.
Wann wird das Gesetz nun konkret verschärft?
Union und SPD schalteten zwar, auch unter dem Druck der öffentlichen Empörung über die Silvester-Delikte, den Turbo ein. Der Bundesrat befasst sich mit dem Gesetz aber nicht schon am Freitag vor der Sommerpause, sondern erst danach (23.9.). Der CSU-Rechtsexperte Alexander Hoffmann ärgerte sich: „Es ist unverantwortlich, dass unser Koalitionspartner bei so einem wichtigen Thema noch immer auf der Bremse steht, obwohl wir uns doch einig sind.“
Was sagen die Skeptiker?
Unbehagen wird in den Feuilletons großer Zeitungen formuliert. „Die Absicht ist gut, die Wirkung wird verheerend sein“, schrieb die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Eine „Zeit“-Autorin sieht gar eine Katastrophe für die Geschlechterverhältnisse herannahen: „Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau künftig am Tag danach.“