Es gebe keine Beweise dafür, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien, sagte NPD-Anwalt Peter Richter in Karlsruhe. Bestätigungen der Länder dazu halte er nicht für glaubwürdig.
Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil V-Leute in den Führungsgremien der NPD mitgearbeitet hatten. (Az. 2 BvB 1/13)