Porträt: Anwalt Lippestad verteidigt Breivik
Kopenhagen/Oslo (dpa) - Die Aufgabe erscheint unmöglich: Der Osloer Anwalt Geir Lippestad soll den geständigen Massenmörder Anders Behring Breivik verteidigen. „Ich habe nicht gleich ja gesagt, sondern mir das schon sehr genau überlegt nach diesem völlig einzigartigen Verbrechen“, sagte er dem Sender NRK.
Aber es gehöre nun mal zu den wichtigsten Prinzipien einer rechtsstaatlichen Demokratie, dass „jeder Anspruch auf einen Verteidiger hat“. Der 1964 geborene Jurist vermittelt bei Interviews stets überzeugenden Ernst und Würde, wenn er mit schwarzem Schlips zum Zeichen der Trauer über die fast hundert Opfer seinen fast unmöglichen Auftrag zu erklären versucht.
Aber warum hatte der rechtsradikale Breivik ausgerechnet ihn, einen zeitweise als Kommunalpolitiker aktiven Sozialdemokraten, als Wahlverteidiger benannt? Steht er doch selbst für die „multikulturelle“ Grundhaltung, die Breivik bei seinen mörderischen Attacken auf Regierungsbüros sozialdemokratischer Minister und ein sozialdemokratisches Jugendlager ausdrücklich treffen wollte.
Er wisse es nicht, sagt Lippestad selbst zu dieser oft gestellten Frage. Dabei wirkt er sehr nachdenklich, es scheint, als habe er sich vielleicht eine andere Entscheidung gewünscht.
Ein Grund könnte darin liegen, dass er 2002 den Rechtsradikalen Ole Nicolai Kvisler nach der rassistisch motivierten Ermordung des dunkelhäutigen Jugendlichen Benjamin Hermansen verteidigte. Kvisler wurde mit zwei Gesinnungsgenossen schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Lippestad bringt ernst, mal mit Worten, mal einfach mit seinem Mienenspiel zum Ausdruck, was er selbst von den Erklärungen seines Mandanten hält: Dieser habe ihn nach den Anschlägen mit fast hundert Toten unter anderem gefragt, ob er ihm eine bestimmte Uniform beschaffen könne.
Ob er mit fehlender Zurechnungsfähigkeit Breiviks beim irgendwann anstehenden Gerichtsprozess rechne? „Man macht sich bei so einem unvorstellbaren Verbrechen schon Gedanken darüber“, sagt Lippestad im TV. Das klingt nicht nach juristischer Spitzfindigkeit. Auch nicht, als Lippestad eingesteht, dass es ihm schwerfalle, die Aussagen seines Mandanten „vernünftig wiederzugeben“.