Wortlaut: Erklärung des Gerichts zu Anders B. Breivik
Oslo (dpa) - Gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik ist eine achtwöchige Untersuchungshaft verhängt worden. Vier Wochen lang werde er komplett isoliert und dürfe nur mit seinem Anwalt sprechen, teilte das Gericht am Montag mit.
In der Erklärung des Gerichts heißt es unter anderem (dpa-Übersetzung):
„Das Gericht meint, dass der Beschuldigte einer strafbaren Handlung verdächtigt werden kann, die mehr als sechs Monate Gefängnis nach sich zieht. Es beruft sich darauf, dass der Beschuldigte im Polizeiverhör und in der heutigen Gerichtsverhandlung gestanden hat, die Bombe im Regierungsviertel gezündet zu haben und für die Schüsse auf Utøya verantwortlich zu sein. Das Geständnis des Beschuldigten wird von der übrigen Beweissituation unterstützt.
Obwohl der Beschuldigte die faktischen Vorwürfe zugibt, hat er sich nicht für schuldig erklärt. Er glaubt, er habe seine Handlungen durchführen müssen, um Norwegen und Westeuropa unter anderem vor dem Kulturmarxismus zu retten. [...] Der Beschuldigte wollte der Arbeiterpartei einen größtmöglichen Verlust zufügen. [...] Er erklärte, die Arbeiterpartei habe Land und Volk geschwächt und jetzt den Preis für diesen Verrat gezahlt. Das Ziel der Operation war nicht, möglichst viele zu töten, sondern ein unmissverständliches Signal zu geben.
Aufbauend auf diese Erklärung und der Beweissituation hält es das Gericht für hinreichend nachgewiesen, dass der Beschuldigte mit „Terrorvorsatz“ gehandelt hat. [...] Das Gericht meint, dass die Bedingungen für Untersuchungshaft erfüllt sind, weil die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte Beweise vernichtet, wenn er entlassen wird. Der Beschuldigte hat eine Erklärung über zwei weitere Zellen in der Organisation abgegeben. [...] Der Forderung nach acht Wochen Gefängnis wird gefolgt.
Anders Behring Breivik kann in Untersuchungshaft gehalten werden, bis Behörden oder Gericht etwas anderes bestimmen, maximal aber bis zum 26. September 2011. Er unterliegt einem Brief-, Besuchs- und Medienverbot in der gesamten Zeit und vollständiger Isolation bis einschließlich zum 22. August 2011.“