Ratgeber: Was Bahnkunden bei einem Streik zusteht

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Deutschen Bahn wird wieder gestreikt. Reisende bleiben aber nicht auf ihren Kosten für Tickets und andere Auslagen sitzen. Wie viel Geld wird wann erstattet? Und wie kommt man als Kunde zu seinem Recht?

Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kann ich von der Zugfahrt zurücktreten?

Ja. Bei einem streikbedingten Zugausfall, Verspätungen und Problemen mit Anschlusszügen können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Hierfür sollten sie sich an die DB-Reisezentren oder DB-Agenturen wenden, rät die Bahn auf ihrer Webseite. Auch Sitzplatzreservierungen werden erstattet. Wer ein Online-Ticket zum Normalpreis gebucht hat, kann dies über die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite kostenlos umbuchen oder stornieren.

Wie viel Geld bekomme ich bei einer Verspätung zurück?

Wer doch in den Zug steigt, bekommt ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt. Bei einem Streik kann die Deutsche Bahn dem Europäischen Gerichtshof zufolge keine höhere Gewalt geltend machen (Rechtssache C-509/11).

Wie komme ich an die Erstattung?

Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn unter http://dpaq.de/n77jr. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Originalbelege müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main schicken.

Was gilt bei Zeitkarten?

Für Nahverkehrsfahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Betroffen sind etwa das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt - die Fahrgäste müssen mehrere Verspätungen sammeln und diese dann zusammen geltend machen.

Im Fernverkehr bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro erstattet. Bahnreisende der 1. Klasse bekommen 7,50 wieder. Wer mit einer BahnCard 100 unterwegs ist, kann in der zweiten Klasse 10 Euro pro Fahrt zurückfordern und in der ersten Klasse 15 Euro. Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es - anders als bei normalen Tickets - auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.

Was ist mit einer Rail-&-Fly-Karte?

Flugreisende mit diesem Spezialangebot der Bahn müssen sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden, wie ein Sprecher der Bahn erklärt. Die Deutsche Bahn ist in diesem Fall Vertragspartner der Airline und nicht der direkte Ansprechpartner für den Reisenden.

Kann ich einfach auf einen anderen Zug wechseln?

Ja. Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug antreten oder fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Dazu gehören die ICE Sprinter oder City Night Liner. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine Fernverkehrs-Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die Kosten dafür bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel die Länder-Tickets.

Darf ich auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen?

In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen - und zwar, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet Kosten bis zu maximal 80 Euro. Fahrgäste müssen das Original der Busfahrkarte oder Taxi-Quittung aufheben. Fällt ein Zug aus und ist er gleichzeitig die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages, gilt die Regelung ebenfalls.

Zahlt die Bahn auch eine Nacht im Hotel?

Manchmal. Erfordert ein Zugausfall oder eine Verspätung eine Übernachtung und ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn die Hotelkosten. Auch in diesem Fall sollten Fahrgäste das Original der Rechnung aufheben.