Für eine Mehrheit sind mindestens 26 Sitze erforderlich.
Rechnerisch mögliche Koalitionen:
- eine große Koalition: CDU (20) und SPD (13)
- Rot-Rot-Grün: SPD (13), Linke (11), Grüne (3)
- ein Bündnis zwischen CDU (20) oder CDU und FDP (4) mit Linken (11) gilt als ausgeschlossen
- als ausgeschlossen gilt auch ein Bündnis aus SPD, Linken und FDP
- gerade zerbrochen ist die Jamaika-Koalition aus Schwarz-Gelb-Grün
Scheitert eine Regierungsbildung und kommt es nicht zu einer Minderheitsregierung, gibt es im Saarland Neuwahlen. Vor Neuwahlen müsste sich der Landtag auflösen - dann muss laut Verfassung innerhalb von 60 Tagen gewählt werden. Die Wege zu Neuwahlen:
- Im Artikel 69 heißt es: „Der Landtag ist aufgelöst, wenn er dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt oder wenn er der Landesregierung das Vertrauen entzogen hat und nicht innerhalb von vier Wochen die Bildung einer von seinem Vertrauen getragenen Landesregierung ermöglicht.“
- Tritt ein Ministerpräsident zurück, muss innerhalb von dreiMonaten ein Nachfolger gefunden werden. Andernfalls gilt der Landtag als aufgelöst.