Schlappe für Rot-Grün in NRW

Münster (dpa) - Rückschlag für die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen: Der Landesverfassungsgerichtshof hat den Nachtragshaushalt 2010 vorerst gestoppt. Das Gericht untersagte den Vollzug bis zur endgültigen Klärung.

Die rot-grüne Landesregierung darf bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Etat aufnehmen. Der Antrag kam von CDU und FDP. Ihrer Meinung nach verstößt die im Nachtragshaushalt vorgesehene Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung.