Wahl des Bundespräsidenten Schloss, Standarte, Salär - So geht Präsident
Berlin (dpa) - Präsidenten und Paläste kennt Frank-Walter Steinmeier schon viele auf der Welt. Läuft alles nach schwarz-rotem Plan, wird der gerade ausgeschiedene Außenminister von der SPD am 19. März selbst ein Präsident - neue Dienstadresse: Schloss Bellevue, Spreeweg 1, 10557 Berlin.
Im höchsten Staatsamt müsste aber auch der erfahrene Weltreisende in einigen Dingen umschulen - aus der operativen Politik direkt an die repräsentative Spitze der Republik. Dabei ist vieles im Leben und Arbeiten als Bundespräsident sehr genau fixiert.
DAS AMT: Das Staatsoberhaupt ist das einzige Verfassungsorgan, das nur aus einem einzigen Menschen besteht - deshalb wird es auch so stark vom jeweiligen Amtsinhaber und seiner Persönlichkeit geprägt. Der Präsident verkörpere „die Einheit des Staates“, formulierte 2014 das Bundesverfassungsgericht. Die Autorität und Würde des Amtes kämen gerade darin zum Ausdruck, „dass es auf vor allem geistig-moralische Wirkung angelegt ist“. Die formalen Anforderungen: Deutscher Bürger mit Wahlrecht zum Bundestag, mindestens 40 Jahre alt. Und nebenbei ein anderer Job oder zum Beispiel ein Aufsichtsratsposten sind tabu.
DIE ROUTINE-AUFGABEN: Zum Präsidenten-Alltag gehört, Bundesgesetze per Unterschrift auszufertigen und sie auch auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Über den Schreibtisch im Bellevue gehen Ernennungen und Entlassungen von Bundesrichtern, Bundesbeamten und Offizieren. Regelmäßig ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Regierung deutsche Botschafter im Ausland und nimmt Beglaubigungsschreiben neuer Botschafter in Berlin entgegen - die kommen dafür eigens in einem Präsidentenwagen samt kleiner Motorradeskorte ins Schloss.
DIE BESONDEREN AUFGABEN: Seine einstigen Kabinettskollegen könnte Steinmeier Ende des Jahres bei einem herausgehobenen Termin wiedersehen. Wenn er nach der Bundestagswahl als neuer Präsident die alten Minister entlässt - und dann die künftige Regierung ernennt. Eher selten passiert es auch, dass das Staatsoberhaupt Begnadigungen ausspricht, möglich ist dies etwa für Spione und Terroristen. Beim Tod besonders verdienter Persönlichkeiten entscheidet der Präsident, ob er einen feierlichen Staatsakt oder ein Staatsbegräbnis anordnet.
DIE ÜBERGREIFENDE AUFGABE: Aus tagespolitischen Fragen hält sich der Präsident in aller Regel heraus. Damit, was er mit welchen Worten sagt, wohin er reist und wen er empfängt, setzt er trotzdem Akzente. Das zählt zur „Staatspflege“, die in die Gesellschaft ausstrahlen soll. Kleinere Gesten gehören ebenfalls dazu: Jeder Präsident entscheidet für seine Amtszeit, ob er Schirmherrschaften übernimmt. Glückwunschpost aus dem Bellevue bekommen Bürger, die ihren 100. Geburtstag oder 65. Hochzeitstag feiern können. Für siebte Kinder einer Familie übernimmt das Staatsoberhaupt eine Ehrenpatenschaft. Und verleiht auch verschiedene staatliche Orden und Auszeichnungen.
DAS SCHLOSS: Seit 1994 ist Schloss Bellevue - keine zwei Kilometer vom Kanzleramt entfernt - erster Amtssitz des Präsidenten. Der Ende des 18. Jahrhunderts errichtete Bau mit Park hat 14 repräsentative Räume. Darunter sind das Amtszimmer und der Große Saal mit Platz für Staatsbankette mit mehr als 100 Gästen. Die rund 180 Mitarbeiter des Präsidialamts arbeiten in einem separaten Neubau. Ist der Hausherr da oder im Inland unterwegs, weht auf dem Schlossdach seine offizielle Standarte. Bei Auslandsreisen wird sie mit dem Abflug eingeholt und gleich nach Landung der Maschine wieder gehisst. Zweiter Amtssitz des Präsidenten ist daneben noch die Villa Hammerschmidt in Bonn.
DAS LEBEN: Ins Bellevue einziehen würde auch Steinmeier nicht. Als einziger wohnte Roman Herzog von 1994 bis 1999 im Schloss. Die Räume wurden umgebaut, für Präsidenten und Familie gibt es eine Dienstvilla im Südwesten Berlins. Eine Parteimitgliedschaft lässt der Präsident traditionell ruhen. Kann er nicht arbeiten, weil er schwer krank oder im Urlaub ist, stünde der Bundesratspräsident als Vertreter für dringende Amtsgeschäfte parat. Das Salär des Staatsoberhaupts wird im Bundeshaushalt festgelegt, es beträgt aktuell 227 000 Euro. Ihr Geld bekommen Präsidenten nach Ende der Amtszeit weiter - als Ruhebezüge.