SPD stellt klare Bedingungen für neues Wahlrecht

Berlin (dpa) - Nach dem Karlsruher Urteil zeichnen sich schwierige Verhandlungen der Parteien über ein neues Wahlrecht für den Bundestag ab.

Die SPD stellte klare Bedingungen für die Neufassung. „Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangmandate erstmals für verfassungswidrig erklärt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag). „Wir werden mit dem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen“, sagte Oppermann der Zeitung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition im Alleingang beschlossene Reform des Wahlrechts gekippt. Die Richter beanstandeten Verzerrungen durch zu viele Überhangmandate und widersinnige Effekte bei der Berechnung der Abgeordnetensitze. Damit gibt es derzeit kein gültiges Wahlrecht für den Bundestag. Eine Neuregelung muss spätestens bis zur Wahl im Herbst kommenden Jahres vorliegen. Die Koalitionsparteien hatten erst Ende 2011 das neue Wahlrecht gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Die Regierungskoalition will so schnell wie möglich zu einem neuen Wahlgesetz kommen. „Unser Angebot steht, bereits Ende August/Anfang September mit den anderen Fraktionen in die politischen Verhandlungen zum Wahlrecht einzutreten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Große-Brömer (CDU), der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Auf Arbeitsebene werde das neue Gesetz sofort in Angriff genommen.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, sagte der „Berliner Zeitung“ (Donnerstag), eine Neuregelung sei keine Frage der Zeit, sondern des guten Willens. „Ein demokratisches und verfassungsmäßiges Wahlrecht kann bis zum Jahresende im Bundesgesetzblatt stehen.“ Dazu müssten Union und FDP aber „auf Pfründe verzichten und sich zur Gleichheit und Chancengleichheit der Wahl bekennen“. Er sehe nun „eine echte Staatskrise, weil wir nicht jederzeit zu einer Neuwahl des Bundestags schreiten könnten.“

Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Demnach kann es dazu kommen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern.

Die Richter bemängelten außerdem, dass das Wahlrecht die Möglichkeit zahlreicher Überhangmandate schafft. Solche Zusatzmandate entstehen, wenn die Kandidaten einer Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnen, als dem Stimmenanteil der Partei bei den Zweitstimmen entspricht. Diese Mandate kommen tendenziell den großen Parteien zugute - bei der Bundestagswahl 2009 gingen alle 24 an die Union. Als Höchstgrenze nannte Karlsruhe etwa die Hälfte der Zahl von Abgeordneten, die für die Bildung einer Fraktion erforderlich ist - derzeit also etwa 15.