Steuerexperte: Gratis-Urlaube sind Schenkungen

Frankfurt (dpa) - Die Gratis-Urlaube von Christian Wulff bei befreundeten Unternehmern sind nach Ansicht des Steuerexperten Peter Bilsdorfer als Schenkungen anzusehen. Für Schenkungen müssten über einem Freibetrag von 20 000 Euro Steuern entrichtet werden.

„Es stellt sich die Frage, ob Wulff wegen der Vielzahl der geschenkten Luxusurlaube schenkungssteuerpflichtig war“, sagte der Vize-Präsident des saarländischen Finanzgerichts der „Frankfurter Rundschau“.

Der Bundespräsident hatte am Sonntag eine Liste von Urlauben veröffentlichen lassen, die er als niedersächsischer Ministerpräsident bei befreundeten Unternehmern gemacht hat. Nach dieser Aufstellung verbrachte Wulff als Regierungschef zwischen 2003 und 2010 sechs Urlaube bei Freunden in Spanien, Italien, Florida und auf Norderney.

Mit der Veröffentlichung reagierte Wulff auf einen Vorstoß von SPD und Grünen in Niedersachsen, die Klarheit über seine Privatreisen gefordert haben. Sie wollen die Urlaube heute (Dienstag) im Ältestenrat des Landtages ebenso zum Thema machen wie den 500 000-Euro-Kredit, den Wulff 2008 bei der Ehefrau des Unternehmers Egon Geerkens aufgenommen hatte. Zentrale Frage ist, ob ein Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz vorliegt, das es Politikern untersagt, Geschenke in Bezug auf ihr Amt anzunehmen.