Stichwort: Finanztransaktionsteuer und Stempelsteuer

Brüssel (dpa) - Über eine Steuer auf Finanzgeschäfte wird seit Jahrzehnten diskutiert. Im Zuge der EU-Schuldenturbulenzen flammte die Debatte über eine Beteiligung des Finanzsektors an den Krisen-Kosten wieder auf.

Doch die EU-Länder sind uneins, welche Geschäfte besteuert werden sollen. Im Gespräch sind zwei Modelle:

FINANZTRANSAKTIONSTEUER

Die Idee einer Finanztransaktionsteuer geht auf den US-Ökonomen James Tobin zurück. Der Wirtschaftswissenschaftler brachte 1972 eine Steuer auf alle grenzüberschreitenden Devisenspekulationen ins Spiel. Er schlug damals eine Abgabe von einem Prozent vor.

Die EU-Kommission schlug 2011 eine Transaktionsteuer von 2014 an zwischen 0,01 und 0,1 Prozent vor, ohne sich auf eine konkretes Modell festzulegen. Die Behörde rechnet EU-weit mit Einnahmen von 57 Milliarden Euro jährlich. Vor allem kurzfristige Spekulationen sollen so teurer werden. Hypotheken, Kredite oder Versicherungen von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen wären nicht betroffen.

Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy geht das nicht schnell genug: Er will in Frankreich bereits im August eine Finanztransaktionsteuer einführen. Der Steuersatz soll 0,1 Prozent betragen.

STEMPELSTEUER

Als Alternative wird das britische Modell einer Stempelsteuer diskutiert. Diese „Stamp Duty“ unterscheidet sich von der Finanztransaktionsteuer durch ein wesentliches Kriterium: Sie umfasst bei weitem nicht alle Transaktionen auf dem Finanzmarkt.

Die Stempelsteuer betrifft vor allem den Verkauf von Aktien und Optionsscheinen. Wer in Großbritannien Aktien verkauft, muss auf den Geldwert, den er dafür erhält, 0,5 Prozent Steuer bezahlen. Der Handel mit vielen anderen Finanzprodukten wie Devisen und Derivaten ist von der Steuer nicht erfasst.