Stichwort: Krieg und Bürgerkrieg
Kiew (dpa) - Wann wird ein bewaffneter Konflikt als Krieg bezeichnet?
Als KRIEG definieren Wissenschaftler organisierte, bewaffnete Massenkonflikte zwischen regulären Streitkräften oder zwischen Regierungstruppen und Partisaneneinheiten. In vergangenen Jahrhunderten war eine formelle Kriegserklärung zu Beginn üblich; doch die meisten Kriege der vergangenen Jahrzehnte wurden ohne sie geführt.
Während eines Krieges gilt der völkerrechtlich abgesicherte Kriegszustand. Die Genfer und Haager Konventionen regeln dabei unter anderem den Schutz der Zivilbevölkerung, die Behandlung der Gefangenen, den Schutz der Verwundeten und den Umgang mit Kulturgütern. Der Krieg endet, wenn die Konfliktparteien einen Friedensvertrag schließen oder wenn sie in anderer Form wieder friedliche Beziehungen aufnehmen.
BÜRGERKRIEGE sind bewaffnete Konflikte innerhalb eines Staates. Dabei kämpfen in der Regel die Streitkräfte des Staates gegen Aufständische oder andere organisierte bewaffnete Gruppen, häufig unter Einmischung ausländischer Mächte. Es geht meist um die Vorherrschaft in einem Territorium oder dessen Unabhängigkeit. Ursachen für Bürgerkriege können politische, soziale, ethnische oder religiöse Konflikte sein.
Nach dem Völkerrecht gilt ein Bürgerkrieg als innere Angelegenheit eines Staates. Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 stellen aber Minimalanforderungen an die Beteiligten, wie das Verbot von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung. Kommt es nur zu Unruhen oder vereinzelt auftretenden Gewalttaten, hat der Konflikt das Stadium eines umfassenden Bürgerkrieges noch nicht erreicht.