Union und SPD wohl einig bei Vorratsdatenspeicherung
Berlin (dpa) - Union und SPD sind sich in der Debatte über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung offenbar doch einig geworden.
„Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen“, heißt es im jüngsten Entwurf für den Koalitionsvertrag. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll demnach nur bei schweren Straftaten erlaubt sein und „zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben“. Außerdem müsse ein Richter dies genehmigen. Auf EU-Ebene wollen Union und SPD demnach auf eine Verkürzung der Speicherfristen auf drei Monate hinwirken. Die endgültige Entscheidung über den Koalitionsvertrag steht aber noch aus.
Telekommunikationsunternehmen in der EU sind seit einigen Jahren verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht bis zu zwei Jahre lang aufzubewahren, damit Ermittler zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung 2010 gekippt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich nicht auf eine Neufassung verständigen können.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg prüft derzeit die Verhältnismäßigkeit des Instruments. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.