Hintergrund Verlust der Immunität und des Mandats in der Türkei
Istanbul (dpa) - Parlamentarier in der Türkei genießen normalerweise - wie in Demokratien üblich - Immunität. Das soll Abgeordneten ermöglichen, ihr Mandat frei auszuüben, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Nach der türkischen Verfassung kann die Immunität aufgehoben werden, wenn ein Abgeordneter einer Straftat verdächtigt wird. Das sind aber extrem langwierige Verfahren, die für jeden einzelnen beschuldigten Abgeordneten anzuwenden sind.
Die Regierungspartei AKP wählte im Mai eine umstrittene Abkürzung. Auf ihre Initiative hin beschloss das Parlament eine vorübergehende Verfassungsänderung mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit. Damit wurde der Teil der Verfassung, der Immunität garantiert, für all jene Abgeordneten ausgesetzt, gegen die strafrechtlich relevante Vorwürfe vorlagen. Damit wurden nicht nur Ermittlungen, sondern beispielsweise auch Festnahmen und Untersuchungshaft möglich.
Wenn Abgeordnete in Untersuchungshaft genommen werden, verlieren sie allerdings nicht automatisch ihr Mandat. Das kann erst nach einer letztinstanzlichen Verurteilung geschehen. Da es keine Nachrücker in der Türkei gibt, verliert dann auch die Partei den Sitz. Sollten mindestens fünf Prozent der Sitze frei werden, muss nach der Verfassung in diesen Wahlbezirken nachgewählt werden.