Völkerrecht: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt
Kiew (dpa) - Die pro-russische Führung der Krim hat die ukrainische Halbinsel zum unabhängigen Staat erklärt. Was macht einen souveränen Staat aus? Im Völkerrecht werden diese meist nach der von dem Staatsrechtler Georg Jellinek entwickelten Drei-Elemente-Regel definiert.
Sie beschreibt einen politisch und rechtlich organisierten Personenverband (Staatsvolk), der auf abgegrenzter Fläche (Staatsgebiet) einer Bevölkerung eine eigene Ordnung (Staatsgewalt) gibt.
Beim Staatsgebiet ist keine genaue Grenze erforderlich, es genügt ein unstrittiges Kernterritorium. Für ein Staatsvolk reicht ein Mindestmaß an Zugehörigkeitsgefühl; ethnische oder sprachliche Einheitlichkeit ist nicht Bedingung. Staatsgewalt bezeichnet die Fähigkeit einer Regierung, eine Ordnung effektiv zu organisieren und nach außen von anderen Staaten unabhängig zu handeln.
Das Völkerrecht schließt auch die Sezession (Abtrennung) von Gebieten nicht aus. Dabei steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Konflikt mit der garantierten territorialen Integrität des bisherigen Gesamt-Staates. Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden ihre früheren Teilrepubliken souveräne Staaten.
Nach herrschender Meinung im Völkerrecht muss die Existenz eines Staates nicht zwingend durch andere Länder anerkannt werden. Zu den international kaum anerkannten Staaten gehören die mit russischer Hilfe von Georgien abgetrennten Gebiete Abchasien und Südossetien.