Wann ist Sex mit Minderjährigen strafbar?

Karlsruhe (dpa) - Das Strafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit einem abgestuften System: Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar.

Der Begriff der sexuellen Handlung setzt keineswegs voraus, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt - so kann beispielsweise ein Zungenkuss ausreichen.

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und „die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Der Altersabstand soll sicherstellen, dass nur Fälle eines „gefährdungstypischen Machtgefälles“ erfasst werden und nicht jugendtypische Beziehungen.

Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 geht der Gesetzgeber dagegen grundsätzlich davon aus, dass sie eigenverantwortlich über sexuelle Kontakte entscheiden können. Deshalb sind sexuelle Handlungen nur strafbar, wenn der Täter sie „unter Ausnutzung einer Zwangslage“ verübt. Dies kann dem Standardkommentar zum Strafgesetzbuch zufolge etwa die Notsituation eines Drogenabhängigen sein; nicht hingegen das „zwingende“ Bedürfnis, eine Wahl zum Topmodel zu gewinnen.