Das französische Parlament verlängerte die Regelungen mehrfach, eigentlich sollten sie am 26. Juli außer Kraft gesetzt werden.
Der Ausnahmezustand räumt den Sicherheitskräften unter anderem folgende Sonderrechte ein. Sie können zum Beispiel:
- Webseiten sperren
- radikale Vereine oder Organisationen auflösen
- Bewegungsfreiheit einschränken
- Hausarreste verhängen
- Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss anordnen
- besondere Zonen zu Schutzgebieten erklären
- Veranstaltungsorte, Treffpunkte oder Kneipen schließen
- auch legal erworbene Waffen einziehen
Vor allem Bürgerrechtsorganisationen zweifeln jedoch am Nutzen der Maßnahmen.