Hintergrundinformation Was Seehofer an der Grenze ändern will
Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer nennt es einen „Skandal“: Auch Menschen, für die eine Einreisesperre gilt, konnten bislang wieder nach Deutschland kommen und erneut Asyl beantragen - selbst, wenn sie in einem ersten Verfahren gescheitert sind.
Wenn die Geflüchteten neue Asylgründe präsentieren, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein neues Asylverfahren eröffnen. Das will der CSU-Politiker nun erschweren. Menschen mit Einreisesperre sollen schon an der Grenze abgewiesen werden.
In einzelnen Fällen geschieht das bereits, wie der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sagt. Wenn jemand mit einer Wiedereinreisesperre an der Grenze auftaucht und vorbringt, es gebe neue Asylgründe, dann händige ihm die Bundespolizei einen Fragebogen aus, in dem er diese schildern kann. Laut Radek hat die Bundespolizei in diesen Fällen die Kompetenz zu entscheiden, ob er, weil es tatsächlich ein neuer Sachverhalt ist, beim Bamf noch einmal vorsprechen darf, oder ob er direkt abgewiesen wird. Das geschehe dann in Kooperation mit Österreich.
Allerdings gilt bei all dem: Geflüchtete müssen entweder an der Grenze oder bei Schleierfahndungen im Hinterland aufgegriffen werden. Es gibt aber aktuell nur punktuelle Kontrollen.
Anfang Juli plant Seehofer eine Ausweitung der Zurückweisungen. Dann sollen auch all jene Asylsuchenden wieder zurückgeschickt werden, deren Asylverfahren in anderen EU-Staaten bereits begonnen hat oder die dort zumindest registriert sind.