Hintergrund Wichtige Punkte des Metall-Pilotabschlusses
Stuttgart (dpa) - Der Tarifabschluss für die rund 900 000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg besteht aus mehreren Elementen. Die wichtigsten Punkte sind:
- Laufzeit: 1. Januar 2018 bis 31. März 2020
- Entgelt: Tabellenerhöhung um 4,3 Prozent zum 1. April 2018, 100 Euro Einmalzahlung für Januar bis März 2018, im Juli 2019 ebenfalls dauerhaft wirksames tarifliches Zusatzgeld (T-ZuG) von 27,54 Prozent des Monatsgehalts plus 400 Euro.
- befristete Teilzeit: Jeder Beschäftigte hat das Recht, für 6 bis 24 Monate seine Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich auf bis zu 28 Stunden abzusenken und dann wieder auf 35 Stunden zurückzukehren.
- soziale Komponente: Schichtarbeiter, pflegende Angehörige und Eltern von Kindern bis acht Jahre sind berechtigt, statt des tariflichen Zusatzgeldes acht freie Tage zu wählen. Das sind laut IG Metall bei der Freizeitoption zwei Tage zusätzlich.
- Arbeitszeitvolumen: Die Unternehmen erhalten bei hohen Teilzeitquoten zusätzliche und mitbestimmte Möglichkeiten, mit ihren Beschäftigten mehr 40-Stunden-Verträge abzuschließen, etwa bei nachgewiesenem Fachkräftemangel. Neu ist das Modell eines kollektiven betrieblichen Arbeitsvolumens von durchschnittlich 35,9 Stunden pro Beschäftigten. Dabei werden sämtliche Teilzeitkräfte berücksichtigt, deren fehlende Arbeitszeit von anderen Beschäftigten ausgeglichen werden darf.
- Kosten für die Unternehmen: Südwestmetall beziffert den zusätzlichen Personalaufwand für die Unternehmen über die gesamte Laufzeit auf 3,45 Prozent. Im Jahr 2018 liegt er wegen statistischer Effekte höher bei knapp unter 4 Prozent.