Die Richtlinien legt die Bundesärztekammer fest.
Jede Vermittlungsentscheidung ist unter Angabe der Gründe zu dokumentieren. Das TPG sieht vor, dass eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission die Vermittlungsentscheidungen in regelmäßigen Abständen überprüft. Eine weitere Kommission überwacht die Einhaltung der Bestimmungen.
Mit der TPG-Novelle, die der Bundesrat am 15. Juni billigte, werden die Transplantationszentren und die Entnahmekrankenhäuser gesetzlich verpflichtet, der Prüfungskommission die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Die Prüfungskommission ihrerseits muss Erkenntnisse über Verstöße gegen das TPG dann an die zuständigen Behörden der Länder weiterleiten.