Fragen und Antworten Wird künftig jeder Organspender auf Widerruf?
Berlin (dpa) - Es geht um eine ganz persönliche Entscheidung, die viele aber immer wieder vor sich herschieben: Würde ich nach meinem Tod anderen Menschen Organe spenden, zumal Tausende dringend darauf warten?
Berlin (dpa) - Es geht um eine ganz persönliche Entscheidung, die viele aber immer wieder vor sich herschieben: Würde ich nach meinem Tod anderen Menschen Organe spenden, zumal Tausende dringend darauf warten?
Die Krankenkassen schicken schon regelmäßig Ausweisvordrucke durch die Republik, auf denen man Ja oder Nein ankreuzen könnte. Oft bleiben die Felder aber leer. Und das hat Folgen: Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen in Deutschland keine Organe entnommen werden. Schon seit längerem wird diskutiert, dieses Prinzip umzukehren. Jetzt geht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür in die Offensive.
Spahn macht sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ stark. Das heißt, erstmal ist jeder automatisch ein Spender. Dann soll man dazu aber zu Lebzeiten ausdrücklich Nein sagen können, ansonsten sind - als doppelte Schranke - auch noch die Angehörigen zu fragen. Bisher ist es grundsätzlich genau andersherum: Organe entnommen werden dürfen nur, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt - über den Spenderausweis oder zum Beispiel eine Patientenverfügung. Hat der Patient keine Entscheidung getroffen, müssen erst nächste Angehörige wie Ehepartner, volljährige Kinder oder Geschwister gefragt werden.
Dass die Organspendezahlen hierzulande relativ gering sind, sehen viele mit Sorge. Dabei gibt es durchaus ein wachsendes öffentliches Bewusstsein der Bundesbürger dafür. Einen Organspendeausweis haben laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung inzwischen 36 Prozent, nachdem es 2012 noch 22 Prozent waren. Im selben Zeitraum sank aber die Zahl der Organspender von 1046 auf 797 im vergangenen Jahr - ein Tiefpunkt, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Das entspricht 9,7 Spender pro eine Million Einwohner und liegt klar unter dem Niveau anderer Länder. Dabei warten mehr als 10 000 Menschen hierzulande auf Organe wie Niere, Leber oder Lungen.
Befürworter der Widerspruchslösung verweisen etwa auf Spanien, das auf mehr als 43 Spender pro eine Million Einwohner kommt. Hierbei werden aber auch Spenden nach einem Herztod einbezogen und nicht nur wie in Deutschland nach festgestelltem Hirntod, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärt. In Frankreich gilt aus „nationaler Solidarität“ das Prinzip des angenommenen Einverständnisses. Wer keine Entnahme will, kann sich ab dem Alter von 13 Jahren in ein Widerspruchsregister eintragen oder ein Schreiben bei Angehörigen hinterlegen. Auch in Österreich ist jeder als Spender vorgesehen, der nicht widerspricht. Laut Deutscher Stiftung Patientenschutz gab es 2016 gut 24 Spender pro eine Million Einwohner in der Alpenrepublik.
Die Entwicklung in Deutschland führen Experten teils noch immer auf Verunsicherung wegen der Organspende-Skandale von 2012 zurück, die sich um Manipulationen bei Wartezeiten für Transplantationen drehten. Manche machen sich auch Sorgen, dass zu früh der Tod festgestellt werden könnte. Dafür müssen zwei Experten unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bestätigen. Als gravierende Hindernisse ausgemacht haben Fachleute und Politik zudem, dass in Krankenhäusern zu häufig Zeit und Kapazitäten fehlen, um Organspender ausfindig zu machen. Spahn hat dafür gerade auch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das etwa mobile Ärzteteams als Unterstützung für kleinere Kliniken vorsieht.
Für eine grundsätzliche Neuregelung bei der Entscheidung will der Minister nicht einfach ein Gesetz machen. „Immerhin greift der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen ein“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Es sei aber jetzt an der Zeit, dass sich der Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg damit befassen sollte wie schon bei anderen Gewissensentscheidungen. Das befürwortet auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die sich in der Sache aber noch nicht öffentlich festgelegt hat. Patientenschützer Eugen Brysch sieht das Problem ohnehin grundsätzlich in einer „staatlich organisierten Verantwortungslosigkeit“. Nach wie vor liege von den Richtlinien der Organentnahme über die Organisation und Verteilung bis zur Aufsicht alles in Händen privater Akteure. „Doch an diesen elementaren Fehlern will Spahn nichts ändern.“