Zitate zum Urteil: „Politische Höchststrafe“

Karlsruhe (dpa) - Das erst vor wenigen Monaten reformierte Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig und muss geändert werden. Nach dem Urteil aus Karlsruhe müssen sich die Parteien nun auf ein neues Wahlrecht verständigen.

Reaktionen im Überblick:

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung: „Trotz einer großzügig bemessenen dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd.“

Voßkuhle: „Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.“

Norbert Lammert (CDU), Bundestagspräsident: „Dabei (bei einer Neuregelung, Anm. d. Red.) empfiehlt es sich dringend, zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden. Insofern und mit Blick auf die zeitlichen Abläufe gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen.“

Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Das ist die politische Höchststrafe für die Regierungskoalition. (...) Überhangmandate beeinträchtigen das gleiche Stimmrecht der Wählerinnen und Wähler und das wollen wir jetzt möglichst beseitigen.“

Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion: „Man kann, wenn man sich jetzt zügig hinsetzt, in ein, zwei Monaten ein verfassungskonformes Wahlgesetz auf den Weg bringen. Es gibt ja schon Vorschläge, gerade aus der Opposition. Damit ist eine Grundlage für Gespräche da.“

Günter Krings, Vizevorsitzender der CDU/CSU-Fraktion: „Wir haben natürlich in einem Teilbereich verloren, aber die Kläger haben mindestens in ebensolchem Maße verloren. (...) Die Opposition wollte eine Erklärung des Gerichts, dass jedes Überhangmandat verfassungswidrig ist. Genau das ist nicht herausgekommen.“

Stefan Ruppert, Wahlrechtsexperte der FDP-Fraktion: „Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten. Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar. (...) Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen steht weit offen.“

Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken: „Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist ein Lehrstück der politischen Verantwortungslosigkeit. (...) Die Linke fordert: (...) die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.“