„Europa- vor deutschem Recht“ Zurückweisung an der Grenze auch juristisch umstritten

Berlin (dpa) - Die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze, wie sie Innenminister Horst Seehofer und die CSU fordern, ist juristisch zumindest umstritten. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie europäisches Recht (die Dublin-III-Verordnung) und deutsches Recht (Asylgesetz) zusammenpassen.

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Kanzlerin Angela Merkel betonte in der Talkshow „Anne Will“, dass das europäische Recht immer Vorrang habe. Das sieht auch die Hilfsorganisation Pro Asyl so: „Europarecht geht vor deutschem Recht“, sagt Geschäftsführer Günter Burkhardt. Nach der Dublin-Verordnung müssten demnach für Personen, die an der deutschen Grenze Asyl beantragen, aber schon in einem anderen Land registriert sind, zunächst eine Reihe von Prüfkriterien angewendet werden.

Sind etwa Familienangehörige in Deutschland oder sind die Antragsteller minderjährig, dürften sie nicht einfach zurückgewiesen werden. Andernfalls müsse der EU-Staat, in dem sie zuerst registriert wurden, zunächst „in einem förmlichen Verfahren kontaktiert werden“. Dagegen könnten auch Rechtsmittel eingelegt werden. Das dauert also. Nach Artikel 29 der Dublin-Verordnung muss Deutschland aber ein eigenes Asylverfahren durchführen, wenn die Überstellung binnen sechs Monaten nicht gelingt.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte die Rechtslage bereits 2015 in einer Ausarbeitung dargelegt. Eigentlich sollen Flüchtlinge nach Dublin-Verordnung in dem Land Asyl beantragen, das sie zuerst erreichen. Deshalb werde „teilweise“ die Position vertreten, die Bundespolizei könne alle Flüchtlinge zurückschicken. Ebenfalls „teilweise“ werde aber auch argumentiert, die Bundesrepublik müsse Asylbewerber einreisen lassen, wenn der eigentlich zuständige Staat die Übernahme verweigere. Es sei also „ungeklärt“, ob Deutschland die Einreise verweigern dürfe.

Zurückgewiesen wird an den deutschen Grenzen bislang praktisch nur, wer ohne Visum kommt und sagt, er wolle in ein anderes EU-Land weiterreisen - etwa um dort Asyl zu beantragen. Wenn die Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze Menschen antrifft, die hierzulande mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind, können diese auch zurückgewiesen werden.

Seehofers Plan sieht vor, Flüchtlinge an der deutschen Grenze abzuweisen, die bereits in einem anderen europäischen Land als Asylsuchende aufgetreten und deshalb in der Fingerabdruckdatei Eurodac registriert sind. Dazu müssten von allen Flüchtlingen bereits an der Grenze Fingerabdrücke genommen werden.