Werbering Kempen Fünfmal dürfen Kempener Geschäfte sonntags öffnen

Kempen. · Die Genehmigung gilt aber nur für die Innenstadt.

Die Entscheidung über die verkaufsoffenen Sonntage im nächsten Jahr haben sich Politik und Stadtverwaltung in Kempen nicht leicht gemacht. Seitdem vom Land das so genannte „Entfesselungsgesetz“ erlassen wurde, erhofft man sich in den Kommunen eigentlich eine unkompliziertere Genehmigungspraxis. Doch so einfach sei das nicht, machte der Erste Beigeordnete Hans Ferber nun im Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten deutlich.

Denn jüngst habe sich der Gesetzgeber dafür beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine „Klatsche“ abgeholt. In einem Urteil zur Sonntagsöffnung hatte das Gericht noch einmal betont, dass diese eine Ausnahme sein soll. Die rechtlichen Zweifel der Stadt Kempen würden daher weiterhin bestehen, so Ferber.

Werbering hat sechs
Öffnungen beantragt

Der Werbering Kempen hatte für 2019 sechs Sonntagsöffnungen beantragt. Keine Probleme sieht Ferber in den vier bereits in den vergangenen Jahren praktizierten Öffnungen zu Frühlings- und Altstadtfest, zu Handwerker- und Weihnachtsmarkt. Nun sollte noch ein offener Sonntag am 6. Januar hinzukommen, um so kurz nach den Feiertagen zu Weihnachten und Jahreswechsel noch einmal Menschen in die Stadt zu locken. Zu diesem Termin ist aber keine konkrete Veranstaltung geplant. Da meldete die Stadtverwaltung Bedenken an. Ebenfalls kritisch sah Ferber die Öffnung aller Geschäfte in Alt-Kempen, also auch die in den Gewerbegebieten, die der Werbering beantragt hatte.

Die Stadt befürchtet, dass gegen die Verordnung geklagt werden könnte. Besonders die Gewerkschaft Verdi, die Geschäftsöffnungen am Sonntag mit Blick auf den Arbeitnehmerschutz ablehnt, ist in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit aktiv geworden. Sollte eine solche Klage Erfolg haben, habe die Stadt nicht nur Ärger, Arbeit und Kosten, so Ferber, es könnten auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Diese Risiken im Blick entschieden sich die Politiker letztlich einstimmig dafür, die Sonntagsöffnung am 6. Januar zu genehmigen. Allerdings darf nur in der Innenstadt geöffnet werden. Lediglich Georg Alsdorf hatte sich für die Freien Wähler dafür ausgesprochen, dass die Genehmigung für den gesamten Stadtteil gelten solle. Von Nachteil ist dieser Beschluss für Möbelhäuser und andere Geschäfte im Außenbereich, wie Self, Möbel Dahlmann oder auch Obi, die immer wieder Interesse bekundet hatten, ebenfalls an den verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmen zu können.

Neben den fünf Sonntagsöffnungen in Alt-Kempen am 6. Januar, 7. April, 5. Mai, 13. Oktober und 15. Dezember von 13 bis 18 Uhr wurde auch der Antrag des Werbe- und Bürgerrings St. Hubert genehmigt. Dieser möchte zum Kürbisfest am 22. September und zum Weihnachtsmarkt am 15. Dezember die Geschäfte in St. Hubert öffnen.

Noch offen ist der Antrag für einen verkaufsoffenen Sonntag am 15. September. Die Stadt will an diesem Wochenende ihr Jubiläum „725 Jahre Kempen“ feiern und dazu eine Klingende Altstadt veranstalten. Das federführende Kulturamt hatte aber Bedenken angemeldet, ob das Fest mit der Ladenöffnung verträglich ist. Dazu wollen Kulturamt und Werbering noch Gespräche führen.

Noch ist auch offen, ob das Fest samstags oder sonntags stattfinden soll. So wurde der Beschluss dazu zurückgestellt und soll 2019 erfolgen. ulli