Insgesamt führte die dafür zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 24 970 Prüfungen nach dem Schwarzarbeits-Bekämpfungsgesetz bei Arbeitgebern durch.
Das geht aus einer Antwort des für den Zoll zuständigen Bundesfinanzministeriums an den SPD-Abgeordneten Manfred Zöllmer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet, bereits der „Tagesspiegel“ hatte die Zahlen genannt.
Baden-Württemberg liegt demnach mit 31 eingeleiteten Verfahren an der Spitze - gefolgt von Bayern mit 20 Verfahren, Hessen (18), Nordrhein-Westfalen (15), Brandenburg (12) und Schleswig-Holstein (8). Seit Januar gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wobei es allerdings Ausnahmen gibt.