Daten der Bundesnetzagentur 28.618 Beschwerden über Telefonwerbung im ersten Halbjahr
Berlin (dpa) - Die Zahl der Beschwerden über lästige und unerlaubte Telefonwerbung bleibt auf hohem Niveau. Von Januar bis zum 10. Juli registrierte die Bundesnetzagentur 28.618 Beschwerden und verhängte 12 Bußgelder.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Einem Bußgeldverfahren liege jeweils eine große Zahl von Verbraucherbeschwerden zugrunde - „oft mehrere hundert, manchmal aber auch bis zu 3000“, heißt es dort.
Telefonwerbung unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Niemand darf zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat. 2017 waren bis Ende November 52.342 schriftliche Beschwerden eingegangen und damit deutlich mehr als im Vorjahr. 2016 waren es im gesamten Jahr nur rund 29.300. Die Bundesregierung erklärte das unter anderem mit einem größeren Problembewusstsein der Verbraucher und einer erneuerten Online-Plattform, die Beschwerden erleichtere.
Obwohl die Zahlen auf Höchstniveau blieben, sei nichts passiert, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner, die im Rechtsausschuss des Bundestags sitzt. „Unerlaubte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge müssen endlich wirksam bekämpft werden.“
Die Grünen fordern in einem Antrag im Bundestag, dass alle am Telefon angebahnten Vertragsabschlüsse schriftlich bestätigt werden müssen. Die Einwilligung in Werbeanrufe wollen sie auf zwei Jahre befristen und deutlicher sichtbar machen, so dass sie nicht mit weiteren Einwilligungen vermischt werden kann. Für die Bundesnetzagentur fordern die Grünen mehr Personal und weitere Sanktionsmöglichkeiten, etwa die Bemessung der Bußgelder am Umsatz des Unternehmens.
Im vergangenen Sommer hatte die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass sie ein Rekordbußgeld von 300.000 Euro gegen den Stromversorger Energy2day verhängt habe. Rund 2500 Beschwerden über Werbeanrufe der Firma waren eingegangen. Es war das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur ihren Bußgeldrahmen voll ausschöpfte.