„Abkühlphase“ für Vorstandschefs meist die Regel
Frankfurt/Main (dpa) - Beim Wechsel von der Vorstandsspitze in den Aufsichtsrat haben Deutschlands Topmanager bisher meist die zweijährige „Abkühlphase“ eingehalten.
Das geht aus einer Zusammenstellung des Beratungsunternehmens hkp Group für die Deutsche Presse-Agentur hervor. Seit Inkrafttreten der entsprechenden Vorschrift im Jahr 2009 machten demnach bisher lediglich die BMW-Großaktionäre der Familie Quandt von der Ausnahmeregelung Gebrauch: Vorstandschef Norbert Reithofer wurde auf der Hauptversammlung im Mai direkt in den Aufsichtsrat gewählt.
„Bei Konzernen, deren Aktien breitgestreut sind, ist es dagegen sehr schwierig, die notwendigen 25 Prozent für einen entsprechenden Antrag auf der Hauptversammlung zusammenzubekommen“, sagte hpk-Partner Michael Kramarsch.
Seit 2009 gab es demnach bei vier weiteren Dax-Konzernen Wechsel von der Vorstandsspitze in den Aufsichtsrat: Beim Versicherungsriesen Allianz, dem Chemiekonzern BASF, der Deutschen Lufthansa und dem Pharma- und Chemieriesen Bayer. Dort zogen die früheren Konzernlenker allerdings erst nach zweijähriger Auszeit in das Kontrollgremium ein und übernahmen dort den Vorsitz.
Die Vorschrift im Aktiengesetz, die generell für börsennotierte Unternehmen und deren Vorstandsmitglieder gilt, ist umstritten. Kramarsch hält sie für „unsinnig“. „Den Unternehmen geht wertvoller Sachsverstand verloren“. Der Aufsichtsrat müsse in der Lage sein, strategische Entwicklungen zu beurteilen. „Da hilft Wissen und genaue Kenntnis des Unternehmens“. Die Zwangspause schwäche tendenziell das Kontrollgremium und stärke den Vorstand.
Befürworter halten dagegen, dass Topmanager bei einem sofortigen Wechsel in den Aufsichtsrat und an dessen Spitze nicht unbefangen und neutral über das wachen können, was sie selbst geschaffen haben.