Airlines müssen bei Verspätung ab drei Stunden zahlen
Passagieren stehen Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Ausnahmen gelten nur bei extremen Wetterverhältnissen.
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Fluggästen gestärkt: Schon bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren einen Ausgleich zahlen.
Der Kunde habe Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, entschied das oberste europäische Gericht am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-581/10 und C-629/10).
Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur dann, wenn der Grund für die Verspätung außergewöhnliche Umstände seien, die die Airline nicht beeinflussen könne, erklärten die Richter. Dazu zählten extreme Wetterverhältnisse und in der Regel auch ein Streik.
Die Richter staffelten die Entschädigungssummen je nach Entfernung. Der Mindestbetrag von 250 Euro fällt bei Flügen über eine Entfernung von 1500 Kilometern oder weniger an; maximal können es 600 Euro sein.
In der Praxis beklagen Verbraucherschützer immer wieder, dass die Fluggesellschaften sich weigern, bei Verspätung Entschädigungen zu zahlen. Auch im konkreten Fall hatten sich unter anderem Airlines an die Gerichte gewandt, weil sie nicht zahlen wollten.
Laut Gerichtshof gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei mehr als drei Stunden Verspätung seien Fluggäste in der gleichen Situation wie Passagiere, deren Flug gestrichen worden sei, „da sie ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen müssen, nämlich einen Zeitverlust“.
Die Richter fassten zwei Fälle zusammen. In dem einen hatten mehrere Fluggäste die Lufthansa verklagt, weil ihr Flug 24 Stunden Verspätung hatte. In der anderen Rechtssache hatten die Unternehmen Tui Travel, British Airways, EasyJet Airline und die International Air Transport Association in Großbritannien geklagt, weil sie sich nicht zu Ausgleichszahlungen an Gäste verspäteter Flüge verpflichten wollten und mit diesem Ansinnen bei der Behörde für Ziviluftfahrt gescheitert waren. dpa